Grundrechte zurück für Geimpfte?

Unternehmen etwa aus der Reisebranche können sich grundsätzlich frei entscheiden, mit wem sie einen Vertrag schließen oder ein Geschäft machen wollen. // Foto: djd

Rechtsexperte Marcus Kaiser gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Rechtslage.

Muss der Staat die Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte aufheben?

„Falls nachweislich und zuverlässig feststeht, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind, darf der Staat nicht mehr in die Grundrechte der Bürger eingreifen beziehungsweise er muss die Grundrechtseinschränkungen unverzüglich aufheben“, erklärt Rechtsanwalt Marcus Kaiser. Wer für andere keine Gefahr mehr darstelle, könne nicht mehr durch gesetzliche Regelungen gezwungen werden, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Mindestabstände einzuhalten oder in eine zeitlich beschränkte Quarantäne zu gehen. „Es ist falsch, wenn man von Sonderrechten oder Privilegien von Geimpften spricht, da durch die Rücknahme der Grundrechtseinschränkungen lediglich der ursprüngliche Rechtszustand wiederhergestellt wird“, so Kaiser.

Wo dürfen Unternehmen einen Impfnachweis verlangen?

Marcus Kaiser weist darauf hin, dass sich Unternehmen immer frei entscheiden können, mit wem sie einen Vertrag schließen oder ein Geschäft machen. Ein Kontrahierungszwang, also eine Pflicht zum Abschluss eines Vertrages, sei nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Ein Hotel könne sich deshalb dazu entscheiden, nur geimpfte Gäste aufzunehmen. Ebenso könne sich eine Fluggesellschaft dazu entschließen, nur Geimpfte zu befördern. „Auch diese unternehmerische Freiheit wird durch unsere Verfassung garantiert“, so Kaiser.

Wie geht es weiter mit dem digitalen Impfnachweis ?

Die EU-Kommission will im Sommer 2021 einen digitalen europäischen Immunitätsnachweis einführen. Er soll auch auf Mobilgeräten wie Handy und Tablets vorgezeigt werden können. Geimpfte sollen einen Barcode oder einen QR-Code als Ausdruck oder als Datei fürs Smartphone erhalten und diesen bei Bedarf in jedem EU-Mitgliedsstaat vorzeigen können. Der Immunitätsnachweis soll also ähnlich funktionieren wie der digitale Impfpass, der seit Mitte Juni im App-Store zur Verfügung steht. Bei Reisen im europäischen Raum sollen Grenzschutzbeamte mit einer Überprüfungs-App den Nachweis checken können. „Der Aspekt der Fälschungssicherheit der Nachweise liegt in der Verantwortung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Die entsprechenden Sicherheits- und Datenschutzbedenken sind noch nicht geklärt“, so Marcus Kaiser.

DJD

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