Kleinzschachwitz: Erste Fahrradstraße in Dresden freigegeben

Symbolfoto: Sven Ellger/Archiv

Sicherer und komfortabler mit dem Fahrrad durch die Stadt

Verkehrsbürgermeister Stephan Kühn hat am, Freitag, 17. September 2021, am Kleinzschachwitzer Ufer die erste Dresdner Fahrradstraße für den Verkehr freigeben. Das Kleinzschachwitzer Ufer wird von zahlreichen Radfahrern befahren, sowohl im Alltagsradverkehr wie in der Freizeit. Deshalb lag es nahe, die erste Fahrradstraße in Dresden im Bereich zwischen Meußlitzer Straße und der Fähre in Kleinzschachwitz (Berthold-Haupt-Straße) auf einer Länge von circa 1,2 Kilometern einzurichten.

Dafür hat das Straßen- und Tiefbauamt Markierungsarbeiten in den Kreuzungspunkten durchführen lassen. Sie umfassen die Änderung der Vorfahrtsregelung durch Anpassung der Beschilderung. Die Kreuzungsbereiche wurden rot eingefärbt. Piktogramme machen auf den Radverkehr aufmerksam. Durch ein Zusatzzeichen „frei für Kfz“ ist die Fahrradstraße für Kraftfahrzeuge freigegeben. Für Anwohner und Anlieger ändert sich in Bezug auf die Erreichbarkeit von Grundstücken nichts gegenüber der bisherigen Situation. Da auf dem Kleinzschachwitzer Ufer keine Fußwege vorhanden sind, dürfen Fußgänger die Fahrradstraße nutzen und müssen am Fahrbahnrand laufen. Auch diese Regelung gilt wie bisher fort. Alle Verkehrsteilnehmer müssen weiterhin aufeinander Rücksicht nehmen.

Verkehrsbürgermeister Stephan Kühn: „Mit diesem Konzept setzen unsere Verkehrsplaner konsequent das Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt Dresden um. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass auf den umgewandelten Straßen auch weniger Unfälle passieren. Fahrradstraßen werden die Attraktivität des Dresdner Radverkehrsnetzes steigern.“

Wozu braucht Dresden Fahrradstraßen? Welche Rechte und Pflichten gelten dort?

Das Fahren auf Fahrradstraßen bietet besonderen Schutz und erlaubt ein sicheres und komfortableres Fortbewegen: Fahrradfahrer bestimmen das Tempo und dürfen nebeneinander fahren

Alle Verkehrsteilnehmer, unabhängig vom Verkehrsmittel, müssen sich an die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten. Radfahrer auf Fahrradstraßen bestimmen grundsätzlich das Tempo und sollen besonders geschützt werden. Sie dürfen generell nebeneinander fahren. Kinder unter acht Jahren müssen aber auch hier auf dem Fußweg fahren, sofern ein solcher vorhanden ist. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie diesen benutzen. Kraftfahrzeugführer müssen auf Fahrradstraßen besondere Rücksicht walten lassen und ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Durch ein Zusatzschild wird eine Fahrradstraße für Kraftfahrzeuge freigegeben. Damit ist sichergestellt, dass jeder Autofahrer sein Grundstück erreicht.

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