2G-Modell für Sachsen: Diese Corona-Regeln gelten ab Donnerstag

2G-Modell für Sachsen: Diese Corona-Regeln gelten ab Donnerstag
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung können Veranstalter die 2G-Regel für Konzerte und andere Events anwenden. // Foto: Pixabay

Sachsen ermöglicht ab Donnerstag das 2G-Modell für Veranstaltungen – Kinder unter 16 Jahren haben bei allen Veranstaltungen freien Zugang.

Für Geimpfte und Genesene in Sachsen treten ab Donnerstag Lockerungen in Kraft. Die Landesregierung beschloss am Dienstag eine neue Corona-Schutzverordnung, die ab dieser Woche das 2G-Modell für Veranstaltungen erlaubt. Veranstalter können ab dem 23. September beantragen, dass sie nur genesenen und geimpften Personen Zutritt gewähren, während Getestete und Ungeimpfte außen vor bleiben. Dafür entfallen für alle Gäste der Veranstaltung die Abstandsvorgaben sowie die Maskenpflicht.

Sozialministerin Petra Köpping (SPD) betonte, dass es sich bei 2G um eine „neue Möglichkeit, aber nicht um ein Muss“ handelt. Niemand sei gezwungen, auf das Modell zurückzugreifen. Vorgesehen sei dies allein für die Innengastronomie, für Veranstaltungen, Feste und Sport in Innenräumen, für Hallenbäder, Saunen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich, für Großveranstaltungen mit maximal 5.000 Teilnehmern, touristische Bahn- und Busfahrten sowie für Diskotheken, Bars und Clubs und Kunst-, Musik- und Tanzschulen im Innenbereich.

Ausnahme für Kinder unter 16 Jahren

Für Kinder unter 16 Jahren gilt dabei eine Sonderregel. Sie dürfen an 2G-Veranstaltungen teilnehmen, egal ob sie geimpft oder genesen sind. Personen die sich nicht impfen lassen können, müssen bei der gegenwärtigen Corona-Lage ebenfalls außen vor bleiben. Ungeimpfte Beschäftigte aller am 2G-Modell beteiligten Einrichtungen brauchen einen Negativ-Test und müssen vor Ort Masken tragen. Das neue Modell darf auch nicht für den öffentlichen Nahverkehr oder im Einzelhandel genutzt werden. Dort gelten die bekannten Corona-Schutzregeln unverändert weiter. Die neue Verordnung ist bis zum 20. Oktober gültig. Dann will die Regierung entscheiden, ob das 2G-Modell fortgesetzt wird.

Neu aufgenommen in die Verordnung wurde eine Hospitalisierungsstufe, die Einschränkungen vorsieht, sobald mindestens sieben Personen pro 100.000 Einwohner wegen Covid im Krankenhaus behandelt werden müssen. Gleichzeitig bleibt es in Sachsen bei der Vorwarn- und der Überlastungsstufe, die sich nach der Zahl der mit Corona-Patienten belegten Betten richten. Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte, so Köpping, liege der Freistaat zurzeit aber deutlich unter all diesen Grenzwerten.

Für die Bundestagswahl am 26. September gilt in Wahllokalen lediglich die Maskenpflicht. Sonst haben alle Wähler freien Zugang. In Schulen und Kitas wird der Regelbetrieb inzidenzunabhängig fortgeführt. Es gilt weiter die Schulbesuchspflicht. In Schulen bleibt es zudem bei regelmäßigen und kostenlosen Corona-Tests sowie in bestimmten Situationen bei einer Maskenpflicht, teilte das Kultusministerium mit.

SZ/DAWO

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