Corona-Lücke im Bonusheft ist der Zuschuss für den Zahnersatz in Gefahr?

Was bedeutet es für Patienten, wenn sie wegen Corona im Jahr 2020 keine Vorsorgeuntersuchung bei ihrem Zahnarzt durchführen lassen haben und sie deshalb eine Lücke in ihrem Bonusheft aufweisen? Zahlreiche Patienten beschäftigen sich mit obiger Frage. Der Pressesprecher der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Kai Fortelka, berichtet, dass er überraschend viele Anfragen hierzu erhält.

Es gab viele Gründe, um im letzten Jahr nicht den Zahnarzt aufzusuchen. Einige litten nicht an irgendwelchen Beschwerden oder haben es schlicht vergessen, wie vor der Pandemie auch. Andererseits fielen auch Termine aus, weil Patienten sich in häusliche Quarantäne begeben mussten. Wiederum andere Patienten gehen häufig kurz vor Jahresende zum Zahnarzt, doch wegen der hohen Infektionszahlen hatten viele Angst vor einem Zahnarztbesuch.

Einige Patienten waren auch sehr unsicher, als die Regierungen der Bundesländer den Lockdown verhängten. Manch einer traute sich nicht zu seinem Zahnarzt, da er sich unsicher wegen der Einhaltung der Hygienevorschriften war und sich auch nicht unnötig einem Risiko aussetzen wollte. Kai Fortelka möchte allen ängstlichen Patienten gern ihre Furcht nehmen, den Zahnarzt aufzusuchen. So sagt er, dass dank der hohen und in der Pandemiezeit sogar noch verbesserter Hygienestandards, Behandlungen und Untersuchungstermine beim Zahnarzt sicher sind.

Bei SARS-CoV-2 handelt es sich nicht um den ersten Erreger, vor welchem Zahnärzte die Patienten, ihr Personal und natürlich auch sich effektiv schützen müssen und mussten. Zahnarztpraxen und Zahnkliniken sind nicht für hohe Infektionszahlen bekannt. Patienten sollten demnach ihre Vorsorgetermine und Behandlungen wie zuvor wahrnehmen. Es heißt, dass eine gesunde Mundflora vor einem schweren Covid-19-Verlauf schützen kann.

Die Patienten hatten möglicherweise auch andere Sorgen. Zum Beispiel könnten ihnen das Fahren mit dem ÖPNV zum Zahnarzt oder das gemeinsame Sitzen im Wartezimmer unangenehm gewesen sein.

Sie haben ihre Vorsorge verpasst? Diese Regeln gelten für das Bonusheft

Wer seinen Zahnarzt im vergangenen Jahr nicht aufgesucht hat, sollte diese Fakten kennen:

  • Bisher galt ein lückenloses Bonusheft als Voraussetzung, um einen höheren Zuschuss für Zahnersatz von der Krankenkasse zu erhalten.
  • Eltern, welche ihre minderjährigen Kinder von 6 bis 17 Jahren im Jahr 2020 nicht zur Zahnvorsorge begleitet haben, verlieren ihren Bonusanspruch nicht.
  • Seit dem 01.10.2020 gilt, auch ohne Corona, eine Neuregelung. Bei dieser bleiben auch einmalige Versäumnisse von Vorsorgeuntersuchungen für erwachsene Versicherte folgenlos.
  • Mit zuverlässig geführtem Bonusheft gibt es trotz einem fehlenden Bonusstempel den Höchstzuschuss.
  • Die Krankenkasse verlangt einen triftigen Grund für das Versäumnis.
    Das Gleiche gilt für Kinder sowie Jugendliche.

Krankenkassen entscheiden bei fehlenden Stempeln nach eigenem Ermessen

Die Krankenkassen können selbst festlegen, was sie als triftigen Grund für das Nichtaufsuchen des Zahnarztes gelten lassen. Zahnärzte beeinflussen diese Regeln nicht.

Was bedeutet das für die Patienten?

Wer am Jahresende aufgrund eines Beinbruches nicht zum Zahnarzt kommen konnte, wird sicherlich Verständnis von der Krankenkasse bekommen.

Wie handhaben es die Krankenkassen, wenn ein Patient Angst hat, sich mit Corona zu infizieren?

Hier sind manche Krankenkassen großzügig. Die Techniker Krankenkasse lässt den Bonusanspruch bei einer einzelnen Lücke im Bonusheft nicht verfallen. Im Folgejahr muss die Untersuchung nicht nachgeholt werden. Das heißt, es erfolgt keine doppelte Untersuchung.

Was sollten Menschen tun, die im vergangenen Jahr keine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben und vor Jahresende keine Zeit oder Lust mehr dazu hatten?

Patienten, die letztes Jahr nicht bei ihrem Zahnarzt waren, sollten ihr Anliegen mit der Krankenkasse besprechen, da Erwachsene nicht den gleichen pandemiebedingten Anspruch auf den Zahnersatzbonus haben wie Kinder und Jugendliche. Ärztevertreter forderten, dass der Bonusanspruch auch bei Erwachsenen nicht verfällt.

Oft ist das Nachlesen auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse hilfreich, denn hier stehen alle wichtigen Informationen zum Thema. Bei Unsicherheiten hilft der schriftliche Kontakt per Brief oder E-Mail.

Generell sind höhere Zuschussbeträge vorgesehen

Seit Herbst 2020 können Patienten einen höheren Zuschuss bei Zahnersatz erhalten. Die Kassenfestzuschüsse wurden per Gesetz von 50 auf 60 % angepasst. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Bonusheft lückenlos geführt wurde. Die Kassenfestzuschüsse für Versicherte, die per Bonusheft eine Lückenlosigkeit in ihrem Bonusheft vorweisen, erhöhten sich auf einen Satz von 70 sowie 75 %. Es gibt auch bestimmte Ausnahmesituationen, in denen ein einmaliges Versäumnis einer Vorsorgeuntersuchung keine Auswirkungen auf den Bonus hat. Der Bonusstempel für das laufende Jahr wird allerdings nicht angerechnet.

3 Kommentare

  1. Hallo, habe Sie gegen die Entscheidung geklagt? Mit welchem Ausgang? Ich bekomme auch keinen Bonus für Zahnersatz weil ich in 2021 nicht zur Vorsorge gehen konnte. Die Krankenkasse gesteht auf 2020 als Kulanzjahr wegen Corona obwohl die Risikolage in 2021 und 2022 wesentlich höher war.

  2. Ich habe seit Einführung des Bonusheftes bis zur Pandemie (welche von 2020 – 2023 ging) zum Jahr 2021 einen lückenlosen Nachweis. 2020 musste ich aus krankheitsgründen den Zahnarzt-Kontrolltermin verschieben und habe es dann versäumt diesen nachzuholen. Dadurch fehlt 1 Jahr. 2022 und 2023 wurden Termine wieder wahrgenommen. Die Krankenkasse hat jetzt den Bonus abgelehnt, mit der Begründung, dass nur eine Ausnahme gemacht wird für das Versäumen im Jahr 2020. Auch mein Widerspruch wurde abgelehnt. Keine Kulanz!!
    Auch wenn es nein Versäumnis war, überlege ich, gegen die Ablehnung zu klagen.

    • Hallo, dagegen zu klagen ist absolut nachvollziehbar und richtig, da es zwischen den Jahren 2020 und 2021 in der Einschränkung wegen Corona keine großen Unterschiede gab.
      Hier sollte die Krankenkasse keine Unterschiede machen, notfalls eine gesetzliche gerechte Regelung gefunden werden.

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