Weihnachtsmärkte sollen ohne 3G-Regeln stattfinden

Der Striezelmarkt soll stattfinden – aber anders
Der Striezelmarkt soll in diesem Jahr endlich wieder stattfinden. (Foto: Sven Ellger/Archiv)

Die Maskenpflicht in Schulen soll wegfallen, Weihnachtsmärkte können wohl ohne 3G-Regeln stattfinden. Das teilte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag bei einer Pressekonferenz mit. Was sich mit der neuen Corona-Verordnung noch ändert:

  • Keine Maskenpflicht in Schulen: Die Maskenpflicht soll ab der zweiten Woche nach den Herbstferien wegfallen. Ab dem 8. November gilt im Unterricht also keine Maskenpflicht mehr, im Schulhaus jedoch weiterhin, wenn die Inzidenz über 35 liegt. Das Tragen von Masken werde weiterhin empfohlen. Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal sollen sich zudem in den ersten beiden Wochen nach den Ferien (1.-14. November) dreimal pro Woche testen lassen, dann nur noch zweimal.
  • Luftfilter für Schulen und Kitas: Schulen und Kindertagesstätten können ab sofort Förderung für Luftfilter beantragen. Bis zu 75 Prozent können gefördert werden, höchstens 3.000 Euro. Damit folgt der Freistaat einem Bundesprogramm, der Bund übernimmt 50 Prozent, das Land weitere 25 Prozent der Kosten.
  • Weihnachtsmärkte: Bis zum Erreichen der sogenannten Vorwarnstufe können Weihnachtsmärkte ohne 3G stattfinden, Bedingung ist ein durch Gesundheitsämter genehmigtes Hygienekonzept. Sobald die Vorwarnstufe erreicht ist, müssen Veranstalter, wenn sie auf 3G-Regeln verzichten wollen, die Märkte in Bereiche unterteilen. In einem sogenannten Verweilbereich dürfen dann nicht mehr als 1.000 Besucher gleichzeitig anwesend sein. Dieser Bereich umfasst Zonen vor Bühnen oder um Verpflegungsstände. Um die Verweilbereiche herum können Flanierbereiche eingerichtet werden, also Zonen, in denen sich Besucher in Bewegung befinden. Wenn Veranstalter von Weihnachtsmärkten oder Bergparaden auf das Einrichten geteilter Bereiche beim Gelten der Vorwarnstufe verzichten, dürften sich dann nur nach dem 3G-Modell maximal 1.000 Personen gleichzeitig auf dem Marktgelände aufhalten.
  • Großveranstaltungen: In Sachsen sind wieder Großveranstaltungen ohne Besucherbegrenzung möglich, sofern die 2G-Regel eingehalten wird. In diesem Fall ist auch keine Kontaktverfolgung mehr nötig. Bis zum Erreichen der sogenannten Vorwarnstufe kann auf Regeln wie Kontakterfassung und Besucher-Höchstgrenzen verzichtet werden. Notwendig ist allerdings ein genehmigtes Hygienekonzept. Mit 2G (geimpft oder genesen) wäre es beispielsweise für Fußballclubs wie Dynamo Dresden und RB Leipzig möglich, ihre Stadien wieder komplett zu füllen.
  • Vorwarnstufe: Das Erreichen der sogenannten Vorwarnstufe ist nicht mehr an die kombinierte Erfassung von Bettenauslastung und Hospitalisierungsrate gebunden. Künftig muss nur noch einer der beiden Werte die vorgeschriebene Grenze erreichen. Damit dürfte nur noch die Bettenauslastung relevant für die Vorwarnstufe sein. Sie kommt, wenn in Sachsen 650 Betten auf Normalstationen oder 180 Betten auf der Intensivstationen mit Covid-19 Patienten belegt sind.

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