Vorwarnstufe erreicht – Das ändert sich

Ein Mediziner-Team fährt in einer Klinik nach einer Operation einen Patienten im Bett durch den Klinikflur. Foto: Felix Kästle/Archiv
Sachsens Krankenhäuser füllen sich. Die Vorwarnstufe wurde in Dresden bereits am Mittwoch erreicht. // Foto: Felix Kästle/Archiv

Sachsens Kliniken werden immer voller, die Vorwarnstufe ist am Mittwoch erreicht worden. Damit treten am Freitag Änderungen in Kraft. Allerdings wird bereits am Montag eine neue Corona-Verordnung erlassen. Deshalb sind die Änderungen nur drei Tage gültig – danach gelten in Sachsen weitestgehend die 2G-Regeln.

Die Vorwarnstufe tritt ein wenn

Die Vorwarnstufe tritt am übernächsten Tag (also am Freitag, dem 5. November) ein, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (5+2-Regel):

  • mehr als 650 Patienten auf Normalstationen liegen ODER
  • mehr als 180 Patienten auf Intensivstationen behandelt werden.

Dabei ist das Erreichen einer der beiden Werte ausschlaggebend. Sind etwa die 180 Intensivpatienten erreicht, aber die 650 Normalstationspatienten noch nicht, wird die Vorwarnstufe trotzdem ausgerufen. Lesen Sie auch.

Eine Übersicht über die aktuellen Zahlen lesen Sie unter: dresden.de/corona-dashboard

Vorwarnstufe in Dresden erreicht: Welche Regeln gelten nun?

Wegen der seit längerem deutlich über 35 liegenden Inzidenz gelten in Sachsen und Dresden bereits erweiterte Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die 3G-Regelung mit optionalem 2G, die Maskenpflicht beim Einkauf sowie die Kontakterfassung in bestimmten Bereichen.

Darüber hinaus ändert sich mit dem Inkrafttreten der Vorwarnstufe kaum etwas. Für private Treffen gelten allerdings strengere Regeln. Ab Freitag dürfen sich nur maximal zehn Personen treffen, die Zahl der Hausstände ist dabei unerheblich. Geimpfte, Genesene und Personen unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Versammlungen dürfen nur noch ortsfest mit maximal 1000 Teilnehmern durchgeführt werden. Hier werden Geimpfte und Genesene jedoch mitgezählt.

Wie geht es jetzt weiter?

Theoretisch gilt weiterhin die 5+2-Regel nach unten (Rücknahme der Maßnahmen bei sinkenden Zahlen) sowie für Verschärfungen bei steigender Bettenbelegung. Allerdings wird am Montag eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, somit ist die 5+2-Regel dann nicht mehr anwendbar. Weitere Details werden in der neuen Verordnung stehen, über die das Kabinett am Freitag beraten wird.

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