Johannstadt: Welche Bauvorhaben sind geplant?

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Foto: JohannStadthalle e.V.

Welche Bauvorhaben sind in der Nördlichen Johannstadt geplant? Wie ist der Umsetzungsstand? Wie können sich Bürger und Bürgerinnen einbringen? Antworten geben das Amt für Stadtplanung und Mobilität und Partner am Sonnabend, 20. November, von 15 Uhr bis 18 Uhr in der JohannStadthalle.

Bereits ab 13 Uhr haben alle Interessierten die Möglichkeit, im Außenbereich der JohannStadthalle an den Wahlen zum Stadtteilbeirat Johannstadt teilzunehmen. Weitere Informationen zum Programmablauf und zu eventuellen kurzfristigen pandemiebedingten Änderungen finden Sie unter: www.johannstadt.de/infoveranstaltung2021.

Das Amt für Stadtplanung und Mobilität berichtet über die im Februar 2022 beginnende Herstellung der ehemaligen Stephanienstraße, den Planungsstand des Neubaus Stadtteilhaus sowie die Wiederherstellung der ehemaligen Blumenstraße. Die WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG stellt ihre Wohnungsbauvorhaben Florian-Geyer-Straße 13 und am Käthe-Kollwitz-Ufer vor. Die Verwaltung des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofes Dresden berichtet über die Sanierung und Umnutzung der Begegnungshalle des Trinitatisfriedhofs. Vorgestellt werden voraussichtlich auch der Neubau der Turnhalle und die Gestaltung der Außenanlagen der 102. Grundschule „Johanna“.

Neben den Bauvorhaben geht es in diesem Jahr auch um eine Reihe begleitender Projekte im Fördergebiet. So geben das Quartiersmanagement Johannstadt, der Stadtteilverein Johannstadt e. V., die Stadtteilredaktion Johannstadt sowie das Projekt Utopolis des Johannstädter Kulturtreffs Einblicke in ihre Arbeit. Nach den Vorstellungen der Planungsstände der Baumaßnahmen und Projekte werden beantworten Vertreter der Stadtverwaltung, Projektträger und Planungsbüros Fragen.

Im Rahmen der Kapazität und zum Schutz vor Corona kann an der Veranstaltung teilnehmen, wer geimpft oder genesen ist (2G-Regel). Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises gemäß der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Bei der Veranstaltung erfolgt eine Kontaktdatenerhebung, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Grundsätzlich ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten des Gebäudes und während der gesamten Veranstaltung verpflichtend. Weitere aktuelle Hinweise zu den Schutz- und Hygienemaßnahmen sind vor Ort ausgeschildert. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet.

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