Weihnachtsmärkte in Sachsen abgesagt

Weihnachtsmärkte in Sachsen abgesagt
Weihnachtsmärkte wird es in diesem Jahr nicht geben. // Foto: Laura Hummel/Archiv

Ab Montag sollen im ganzen Freistaat strengere Corona-Regeln gelten, Weihnachtsmärkte dürfen nicht stattfinden, in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt 2G. Die Regeln im Überblick:

Sachsen wird wegen steigender Corona-Zahlen das öffentliche Leben ab Montag stark einschränken. Das Kabinett stellte am Abend die neuen Maßnahmen vor.

  • Schulen und Kindergärten: Alle Schüler müssen sich dreimal pro Woche testen. Die Schulbesuchspflicht wird vorerst bis Weihnachten ausgesetzt wird. Die Maskenpflicht im Unterricht gilt für Schüler ab Klassenstufe 5. Für Kitas sowie Grund- und Förderschulen gilt ab spätestens 29. November bis zum Ende der Weihnachtsferien der „eingeschränkte Regelbetrieb“. Das heißt, Kinder müssen in festen Gruppen unterrichtet bzw. betreut werden.
  • Handel: Der Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings nur für geimpfte und genesene Menschen (2G). Davon ausgenommen sind aber Geschäfte für den täglichen Bedarf wie Supermärkte, Tankstellen, Drogerien oder Apotheken.
  • Kultur: Alle Großveranstaltungen werden abgesagt, Kunst- und Kulturstätten, Clubs, Bars, Diskotheken und Bäder müssen schließen. Dies gilt nicht für Bibliotheken und die Außenbereiche von Zoos und Tierparks.
  • Weihnachtsmärkte: Auch in diesem Jahr finden keine Weihnachtsmärkte statt. Viele wurden ohnehin bereits abgesagt, die neue Regelung bedeutet nun auch das Aus für die verbliebenen Märkte, auch für den Dresdner Striezelmarkt. Auch Bergparaden und ähnliche Veranstaltungen fallen aus.
  • Alkoholausschank: Es wird kein Alkohol mehr in der Öffentlichkeit ausgeschenkt werden dürfen.
  • Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf nur noch eine Person treffen, wobei Kinder unter 16 Jahre, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden.
  • Ausgangsbeschränkungen: Für Ungeimpfte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit Inzidenzen von mehr als 1.000 besteht ein Ausgehverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr.
  • Versammlungen: Sie sind auf nur noch 10 Teilnehmer begrenzt und dürfen ausschließlich „ortsfest“ stattfinden.
  • Gastronomie: Auch hier gilt 2G, also Zutritt für Geimpfte und Genesene. Allerdings kann nur zwischen 6 und 20 Uhr geöffnet werden.
  • Tourismus: Geschlossen werden müssen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze für touristische Zwecke. Erlaubt bleiben mit 3G-Regel Übernachtungen bei nicht touristischen Anlässen wie etwa Dienstreisen.
  • Kirchen: Der Zugang ist nur für Geimpfte, Genesene und Getestete zulässig.
  • Sport: Kinder bis 16 Jahre können Sport ausüben. Außerdem kann Schulsport und Profisport stattfinden, letzterer allerdings ohne Zuschauer. Alle anderen Aktivitäten gibt es nicht. Auch Fitnessstudios müssen schließen.
  • Arbeit: Zugang zu Betrieben in Sachsen soll nur noch für Geimpfte, Genesene und Getestete erlaubt sein. Das Einhalten dieser Regeln muss durch den Arbeitgeber kontrolliert werden. Zudem soll die Homeoffice-Pflicht wieder gelten, sofern es keine zwingenden betriebsbedingten Gründe für die Anwesenheit gibt.
  • Die genauen Regeln werden in der Corona-Schutzverordnung voraussichtlich am Samstag auf der Website des Sozialministeriums veröffentlicht.

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