Dresdens Winterdienst steht in den Startlöchern

Dresdens Winterdienst steht in den Startlöchern
Für solche Anblicke ist der Winterdienst in Dresden vorbereitet. // Foto: PR/Archiv

Dresdens Winterdienst ist gut vorbereitet für den Fall, dass die kommende Wintersaison ähnlich arbeitsreich wie der vergangene Winter wird.

41 Einsatzfahrzeuge stehen bereit, um Dresdens Straßen zu beräumen und zu streuen. Rund 720 Kilometer des 1.400 Kilometer langen Straßennetzes betreut der Winterdienst in festen Tourenplänen. Hinzu kommen 215.000 Quadratmeter Gehwege, Treppen und Überwege. Das Winterdienstnetz umfasst Routen verschiedener Dringlichkeitskategorien. Zum Hauptnetz mit höchster Dringlichkeit zählen Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, das ÖPNV-Netz sowie die Elbbrücken. Sind diese abgearbeitet, kann der Winterdienst auch Straßen im Nebennetz räumen.

Winterdienst im Radverkehrsnetz

Mit Blick auf den zunehmenden Radverkehr in der Stadt wird der Winterdienst im Radverkehrsnetz in diesem Jahr auf etwa 150.000 Quadratmeter erweitert. Damit können zentrale Routen lückenlos erschlossen werden – unter anderem vom Industriegelände, über den Bahnhof Neustadt, zur Innenstadt und zur Technischen Universität Dresden. Fahrbahn und Radwege sollen hier gleichrangig geräumt werden.

Ebenfalls erweitert wurde die Betreuung des Elberadweges auf der Altstädter Seite von der Steinstraße bis Kreuzung Berthold-Haupt-Straße/Zschierener Elbweg. Auf der Neustädter Seite räumt der Winterdienst den Abschnitt von der Waldschlößchenbrücke bis zur Molenbrücke. Die winterdienstlich betreuten Radverkehrsrouten lassen sich ab Montag, 29. November 2021, im Themenstadtplan der Stadt Dresden einsehen.

Anliegerpflichten bei Schnee und Eis

Anlieger in Dresden sind im Winter verpflichtet, montags bis sonnabends von 7 Uhr bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 Uhr bis 20 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Metern, bei Bedarf breiter, von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen. Dazu zählen öffentliche Gehwege, auch solche, die nicht baulich von der Straße getrennt sind, gemeinsame Geh- und Radwege, Treppen sowie Fußgängerzonen. Bei Letzteren genügen angemessen breite Streifen in der Mitte und am Rand mit mehreren Querverbindungen. Auch Straßenabläufe, Hydranten, Schaltkästen sowie Straßenkappen (für Gas und Wasser) sind freizulegen und -halten. Ebenso sind Haltestellenbereiche zu beräumen und streuen.

Sooft es die Sicherheit erfordert, ist die Räumung tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Auch bei Räumung öffentlicher Gehwege durch den städtischen Dienst steht der Anlieger weiterhin in der Pflicht. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn, sondern nur an den Gehweg- oder Fahrbahnrand geschoben werden. An Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein.

Der Einsatz von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche ist verboten. Erlaubt sind abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Straßenkappen und Treppen benutzt werden.

Gefährliche Eiszapfen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen und Gefahrenstellen durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen abzusichern. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen. Verstöße gegen die Winterdienst- und Straßenreinigungspflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Weiterführende Infos unter: www.dresden.de/winterdienst_anliegersatzung

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