Einsatz am sächsischen Landtag

Grund für den Einsatz der Polizei waren angekündigte Proteste der Corona-Kritiker aufgrund einer erneuten Sondersitzung zur aktuellen Lage in Sachsen. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv
Der Sächsischer Lantag. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv

Nach wiederholten Aufrufen von sogenannten Corona-Kritikern in sozialen Netzwerken zu Protesten vor dem sächsischen Landtag zeigte die Polizei mit rund 600 Beamtinnen und Beamten die strake Präsenz.

Im Fokus des Einsatzes, am 06. Dezember, standen der Schutz des Sächsischen Landtages, sowie die Unterbindung unzulässiger Versammlungen. Außerdem sollte der laufende Betrieb des nahegelegten Impfzentrums gesichert werden.

Polizeipräsident Jörg Kubiessa (56): „Es hat sich gezeigt, dass der Einsatz rund um den Sächsischen Landtag notwendig war. Einige Unbelehrbare fanden sich trotz der bestehenden Corona-Regeln vor Ort ein. Wir haben diese unzulässigen Versammlungen schnell und konsequent aufgelöst.“

Aktuell sind 27 Verstöße und zwei Strafverfahren gemeldet

Kurz nach der Eröffnung der Plenarsitzung trafen sich etwa 50 Menschen am Landtag, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Diese verbotene Versammlung wurde aufgelöst und die Personen aufgefordert den Bereich zu verlassen. Gleichzeitig nahmen die Polizisten die Personalien von Beteiligten auf und leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung ein.

Wenig später fand sich am gegenüberliegenden Elbufer einer Gruppe mit einem Plakat ein. Vor Eintreffen der Beamten entfernten sie sich jedoch in unterschiedliche Richtungen. Die Polizei fertigte Videoaufnahmen von der Gruppe und ermittelt auch in diesem Fall wegen des Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung.

Einige Personen im Bereich des Zwingerteichs wurden ebenfalls angesprochen und deren Identitäten festgestellt.

Aktuell müssen sich 27 Personen wegen Verstöße gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung verantworten. Hinzu kamen zwei Strafverfahren wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Sie richten sich gegen einen 42-jährigen sowie einen 73-jährigen Deutschen.


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