Wucherpreise beim Schlüsseldienst

Wucherpreise beim Schlüsseldienst
Foto: Pixabay

Das Amtsgericht Dresden verhandelt eine Reihe besonders perfider Betrugsfälle.

Wenn sich Menschen aus der eigenen Wohnung ausgeschlossen haben, stehen sie unter besonderem Druck: Sie frieren, sie haben quängelnde Kinder dabei, der Herd ist noch an oder das Wasser läuft grade in die Badewanne: Situationen, in denen die Opfer zu fast allem bereit sind. Das wissen die Anbieter dubioser Schlüsseldienste und nutzen das weidlich aus, indem sie abenteuerliche Rechnungen für das Öffnen einer Tür oder das Reparieren eines Schlosses ausstellen. Das Amtsgericht Dresden hat nun gegen einen Angeklagten verhandelt, der sehr perfide gewesen sein soll.

Teurer Einsatz bei einem Sterbenden

Dem 27-Jährigen aus Essen, einem Syrer, wurde in mehreren Fällen vorgeworfen, für seine Dienstleistung jeweils mehr als 1.400 Euro berechnet zu haben, einmal sogar 3.200 Euro. Ein heute 30-jähriger Geschädigter aus der Nähe von Konstanz etwa berichtete, dass er zu der Wohnung seines Vaters gerufen worden war, der im Sterben lag. Weil der Vater nicht geöffnet hatte, alarmierte der Mann einen Schlüsseldienst. Die Tür war schnell geöffnet. Der junge Mann fand seinen toten Vater. Und dennoch habe der Monteur ihm 1.400 Euro berechnet, die er sofort zahlen sollte. „Der hat ganz genau mitbekommen, dass mein Vater tot in der Wohnung lag“, sagte der Zeuge. „Ich hatte nur 500 W Euro auf meinem Konto. Zum Glück, sonst wäre mein Schaden noch größer“, so der 30-Jährige.

Eine Geschädigte aus Dresden berichtete, sie habe das Haustürschloss reparieren lassen wollen, weil sie mit ihrer Familie im Begriff gewesen sei, zu verreisen. Sie habe extra darauf geachtet, einen Schlüsseldienst mit der Dresdner Vorwahl „0351“ zu beauftragen. Dass sich dahinter ein ganzes Betrugskonstrukt verbarg, habe sie nicht geahnt. „Ich hatte noch nie einen Schlüsseldienst gebraucht, sagte sie. Ihr Mann habe dann mit ihr geschimpft, dass sie 1.400 Euro bezahlt habe, ihr Vermieter habe sie sogar ausgelacht. Das zeigt ein weiteres Problem, dass den kriminellen Monteuren in die Hände spielt. Manchem Geschädigten ist die Sache so peinlich, dass er keinen Mut hat, sich an die Polizei zu wenden.

Nur Beihilfe

Gewerbsmäßiger Betrug in sechs, Wucher in vier Fällen? Am Ende wurde der Angeklagte „nur“ wegen Beihilfe zu diesen Vorwürfen verurteilt. Er erhielt ein Jahr und vier Monate auf Bewährung. Das Strafmaß war Teil einer Verständigung. Der Angeklagte hatte gestanden, dass er Landsmännern seine Adress- und Ausweisdaten zur Verfügung gestellt und auch eine Gewerbeanmeldung unterschieben habe. Profitiert habe er nicht besonders, angeblich habe er nur einige Hundert Euro dafür bekommen. Mehr war ihm nicht nachzuweisen. Nach vier Monaten in Untersuchungshaft durfte der Mann das Gericht nun auf freiem Fuß verlassen.

SZ/CS

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