Nacht(sch)Lichter auch im neuen Jahr in der Neustadt unterwegs

Die Kreuzung Görlitzer/Rothenburger/Louisenstraße ist ein beliebter Treffpunkt am Abend – für viele gerne auch mit Alkohol. Foto: C. Juppe
Die Kreuzung Görlitzer/Rothenburger/Louisenstraße ist ein beliebter Treffpunkt am Abend. // Foto: C. Juppe

Das erfolgreiche Projekt der „Nach(sch)Lichter“ kann auch im nächsten Jahr in der Äußeren Neustadt fortgeführt werden, teilt der Erste Bürgermeister der Stadt Dresden, Detlef Sittel mit. Im Stadtbezirksamt Neustadt ging am Mittwoch, 22. Dezember 2021 der entsprechende Zuwendungsbescheid des Freistaates Sachsen ein. Damit werden vom Freistaat Sachsen 90 Prozent der Kosten aus Steuermitteln des Landeshaushaltes übernommen. Den zehnprozentigen Eigenanteil hat der Stadtbezirksbeirat Neustadt bereits mit Beschluss vom 6. Dezember 2021 zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen damit im nächsten Jahr 130.000 Euro zur Verfügung.

Das Projekt startet mit der Ausschreibung der Stelle für die Koordination Konfliktmangement und wird mit Beginn der Freiluftsaison auf bis zu 20 Konfliktmanger aufgestockt. Stadtbezirksamtsleiter André Barth erläutert weiter:   „Wir haben das Pilotprojekt von diesem Jahr ausgewertet und die Erkenntnisse in den neuen Förderantrag einfließen lassen. So werden wir an Wochenenden flexibel mit mehr Teams an verschiedenen Stellen unterwegs sein können. Wir werden feste Sprechzeiten der Nacht(sch)Lichter in Kombination mit der Neustadtkümmerin anbieten und die Vernetzung mit Vereinen und Initiativen fördern, die sich für einen respektvollen Umgang in Dresdens Szeneviertel engagieren“.

Das Projekt gehört zu einem der wesentlichen Grundpfeiler für die sich derzeit in Vorbereitung befindliche Neuausrichtung der kommunalen Kriminalprävention der Landeshauptstadt Dresden. Es ist Teil eines Maßnahme-Paketes, das aus erhöhter Präsenz von Ordnungskräften, begleitenden Imagekampagnen, Schaffung von Alternativorten und der ständigen Prüfung weiterer Handlungsalternativen, wie zum Beispiel einem Glasflaschen- oder beschränkten Alkoholabgabeverbot besteht.

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