Das sind Sachsens neue Corona-Regeln

In vielen Bereichen gilt die 2G- oder die 2G-plus-Regel. // Foto: Pixabay

Ab Freitag gilt in vielen Bereichen die 2G-plus Regel, Sportveranstaltungen können vor bis zu 1.000 Zuschauern stattfinden. Sachsens Corona-Regeln im Überblick:

Sachsens Regierung hat an diesem Mittwoch eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die am Freitag in Kraft tritt. Diese soll bis zum 6. Februar gelten und sieht trotz nahender Omikron-Welle einige Lockerungen vor.

Die neuen Regeln im Überblick:

  • Versammlungen sind mit maximal 200 Personen erlaubt.
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik, Nagel- oder Tattoo-Studios dürfen für Geimpfte und Genesene wieder öffnen. Beim Friseur gilt die 3G-Regel.
  • Für die Gastronomie gilt deutschlandweit 2G-plus, auch in Sachsen. Im Freistaat gilt im Außenbereich nur die 2G-Regel.
  • Die Altersbeschränkung für Sportangebote für Kinder und Jugendliche fällt weg. Teilnehmen dürfen nun Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Die weiteren Regeln sind an die Auslastung der Krankenhäuser geknüpft und werden bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte wieder rückgängig gemacht. Unterschreitet der Schwellenwert für die Überlastungsstufe den Wert von 1.300 Betten auf Normal- oder 420 Betten auf Intensivstationen für Covid-19-Patienten für drei Tage, treten am übernächsten Tag Lockerungen in Kraft. Das gilt auch bei steigenden Infektionszahlen. Zusätzlich gilt eine Hotspot-Regelung. Ab einer Inzidenz von über 1.500 müssen die meisten Angebote wie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die Gastronomie wieder schließen.

  • Versammlungen können bei Unterschreiten des Schwellenwerts ohne Ortsfestigkeit mit bis zu 1.000 Personen möglich sein.
  • Museen können mit 2G-Regel wieder öffnen. Es ist eine Kontakterfassung erforderlich.
  • Ebenso dürfen Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater und Kinos wieder öffnen. Hier gilt 2G-plus. Es gelten aber Einschränkungen für die erlaubte maximale Besucherzahl auf 50 Prozent, bzw. maximal 500 Personen oder 25 Prozent mit maximal 1.000 Personen.
  • Clubs, Bars und Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Bäder und Saunen dürfen unter 2G-plus und mit Kontakterfassung wieder öffnen.
  • Die Öffnungszeiten in der Gastronomie werden auf 22 Uhr begrenzt. Über dem Schwellenwert oder bei Greifen der Hotspot-Regelung darf die Gastronomie nur noch bis 20 Uhr öffnen.
  • Sportanlagen dürfen wieder öffnen. In Innenräumen wie Fitnessstudios gilt 2G-plus, auf Außenanlagen 2G. Für den organisierten Vereinssport gelten keine Kontaktbeschränkungen. Sportveranstaltungen können mit Publikum und 2G-plus-Nachweis stattfinden. Die maximale Teilnehmerzahl wird auf 50 Prozent bzw. 500 Zuschauer oder 25 Prozent bis maximal 1.000 Zuschauer begrenzt.
  • Auch touristische Übernachtungen sind ab Freitag wieder erlaubt. Für Gäste gilt in allen Unterkunftsarten – also Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Camping – die 2G-plus-Regel.

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