Einbruch in Grünes Gewölbe: Hauptverhandlung beginnt

EInbruch ins Grüne Gewölbe - Anklage steht
Auch der Bruststern des polnischen Adlerordens wurde gestohlen. // Foto: Polizei Dresden

Am Freitag, dem 28. Januar, beginnt die Hauptverhandlung im Fall zum Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe in Dresden. Die Anklage wird in der Hauptverhandlung durch die drei ermittlungsführenden Staatsanwälte vertreten. Für den Prozess, der im Sicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden am Hammerweg stattfinden wird, hat die Jugendkammer bislang Hauptverhandlungstermine bis Ende Oktober 2022 bestimmt.

Im Übrigen dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Soko Epaulette zum Gesamtkomplex, insbesondere auch zum Verbleib der Schmuckstücke, an.

1,5 Millionen Belohnung weiterhin ausgelobt

Im Zusammenhang mit dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden sind weiter insgesamt 1,5 Millionen Euro Belohnung auslobt. Die Initiative privater Kunstfreunde in Höhe von einer Million Euro für Hinweise, die zum Auffinden der entwendeten Schmuckstücke führen, wurde vorerst bis Ende März verlängert, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag mitteilte.

Auch die von der Sonderkommission «Epaulette» ausgesetzte Belohnung von 500 000 Euro stehe weiter zur Verfügung. Die Ermittler hoffen damit auch auf Tipps zum Verbleib der Beute: Laut Anklage über 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtversicherungswert von mindestens 113,8 Millionen Euro. Die Ermittlungen auch dazu dauern den Angaben nach an. Die Sonderkommission «Epaulette» war nach einem der verschwundenen Objekte benannt worden.

Entsprechende Hinweise können an Herrn Rechtsanwalt Robert Unger, Fasanenstraße 72, 10719 Berlin (Telefon 030 / 88 77 80 300, E-Mail:[email protected]) oder an die Polizeidirektion Dresden gerichtet werden.

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