Corona: Sachsen erlaubt Großveranstaltungen

Sachsen lockert Corona-Regeln
Im Handel, bei Messen und in der Gastronomie gilt nun wieder die 3G-Regel. // Foto: Pixabay

Die neue Corona-Notfall-Verordnung erlaubt Messen und Großveranstaltungen. Was sich außerdem ändert:

Sachsen lockert mit seiner neuen Corona- Notfallverordnung mehr Beschränkungen als ursprünglich geplant. „Was wir heute machen, ist nichts weiter als ein Gleichziehen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) mit Blick auf bereits erfolgte Erleichterungen in anderen Bundesländern. Die neue Verordnung soll vom 6. Februar bis 6. März gelten.

Die neuen Regeln im Überblick:

  • Ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum ist keine Pflicht mehr
  • Handel: Bei Unterschreitung der Überlastungsstufe ist eine 3G-Regelung ohne begrenzte Öffnungszeiten wieder möglich – bisher galt die 2G-plus-Regel
  • Gastronomie: Bei Unterschreitung der Überlastungsstufe ist eine 2G-Regelung (geimpft oder genesen) im Innenbereich von Restaurants möglich.
  • Messen und Kongresse können unter 2G-Bedingungen und einer Kapazitätsbegrenzung wieder stattfinden.
  • an Eheschließungen und Beerdigungen können 50 Personen teilnehmen – sofern sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G)
  • Veranstaltungen: Bisher konnten bei Veranstaltungen nicht mehr als 1.000 Menschen teilnehmen. Diese Begrenzung entfällt.
  • Sport: Haben Sportstätten eine Kapazität von 2.000 Zuschauerplätzen, können sie maximal 1.000 Menschen einlassen. Bei größeren Einrichtungen wie etwa Fußballstadien können 25 Prozent der verfügbaren Plätze für Zuschauer geöffnet werden.
  • Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet. Das regelt eine Schul- und Kita-Coronaverordnung, die am 6. Februar in Kraft tritt. Die Regelungen in Kitas und Schulen gelten bis zum 6. März. Die Schulbesuchspflicht bleibt damit weiterhin aufgehoben, in den Einrichtungen wird wie bisher auch regelmäßig getestet.

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