Sachsen lockert Corona-Regeln

Sachsen lockert Corona-Regeln
Im Handel, bei Messen und in der Gastronomie gilt nun wieder die 3G-Regel. // Foto: Pixabay

Ab dem 4. März sind auch Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Bei Messen und in Restaurants gilt die 3G-Regel. Die Krankenhausbelegung dient nur noch als ein Indikator zur Vorsicht. Was sich außerdem ändert:

Sachsen lockert seine Corona-Beschränkungen. Ab dem 4. März gilt in vielen Bereichen wie Messen und Gastronomie 3G, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in einer Pressekonferenz der sächsischen Landesregierung mitteilte. Zugelassen sind dann neben Geimpften und Genesenen auch Menschen mit einem tagesaktuellen Test. Die Corona-Verordnung wird damit entsprechend der Eckpunkte angepasst, die bereits in der vergangenen Woche beschlossen wurden. „Auch nach aktuellem Stand ist in den kommenden zwei Wochen keine Überlastung der Krankenhäuser zu erwarten“, so Köpping.

Die Maskenpflicht bleibt jedoch weiterhin bestehen, die Pflicht zur Kontakterfassung gilt nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Wenn Bars keine „Unterhaltungskomponenten“ wie Tanzfläche, DJ, Band oder Karaoke haben, dürfen sie öffnen. Für sie gelten die gleichen Regeln wie in der Gastronomie. In Clubs und Diskotheken brauchen Genesene und Geimpfte noch einen zusätzlichen Test (2G plus), müssen aber keine Maske tragen und Abstände einhalten.

Bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen können Veranstalter selbst wählen, ob sie auch Menschen mit tagesaktuellem Test zulässt oder weiterhin die 2G-Regel durchsetzt. Bei 2G dürfen im Innenbereich maximal 6.000 Menschen bei einer Auslastung von 60 Prozent zusammenkommen. Im Außenbereich sind 25.000 Menschen bei einer Auslastung von 75 Prozent erlaubt. Wenn sich ein Veranstalter für 3G entscheidet, darf er seine Einrichtung zu 50 Prozent auslasten. Sowohl bei kleineren als auch bei größeren Veranstaltungen muss am Platz keine Maske mehr getragen werden.

Die Corona-Verordnung gilt bis zum 19. März. Was danach komme, sei noch unklar, weil die Bundesregierung sich noch nicht zu einer Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes geäußert habe, erklärte Köpping.

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