Neues Verkehrszeichen in Hellerau

„Überholen von Fahrrädern und Motorrädern verboten“ bedeutet das neue „Z 277.1“

Dresden bekommt ein neues Verkehrszeichen, mit dem die Sicherheit von Rad- und Motorradfahrern verbessert werden soll. Es handelt sich um ein neues Verkehrszeichen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ – zu finden als Zeichen 277.1 in der StVO.

Erstmals aufgestellt werden soll es in der zweiten Märzhälfte auf der Ludwig-Kossuth-Straße in Heller. „Hier verengt sich die Fahrbahn auf Höhe der Haltestelle Brunnenweg am Ende des Schutzstreifens stadteinwärts sehr stark auf kurzer Distanz, was immer wieder zu Unsicherheiten bei Radfahrenden führt“, heißt es dazu aus dem Straßen- und Tiefbauamt. „Hier soll das Überholverbot in Zukunft für mehr Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sorgen.“

Das neue Verkehrszeichen soll nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, vor allem aufgrund von Engstellen, Gefälle- und Steigungsstrecken oder einer nur schwer zu überblickenden Verkehrslage ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann. Grundlage für Z 277.1. ist die Änderung der Verwaltungsvorschrift zur StVO ab 16. November 2021.

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