Terminstau in den Bürgerbüros: Ist Besserung in Sicht?

Bürgerbüro Prohlis bis November geschlossen
Foto: Pixabay

In den zehn Dresdner Bürgerämtern ist in den vergangenen zwei Jahren sehr viel Arbeit liegengeblieben. Der Terminrückstau vor allem im Bereich Bürgerservice ist mittlerweile enorm.

Schuld daran hat Corona. Wer in den vergangenen Monaten zum Beispiel einen neuen Ausweise brauchte oder seinen Umzug melden wollte, konnte sich nur online einen Termin buchen und der lag im Schnitt sechs Wochen später. War man dann an genau diesem Tag verhindert, ging das Procedere von vorn los.

Warum dieser Terminstau?

Zum einen waren aufgrund der besonderen Hygieneregeln terminfreie Vorsprachen in den Bürgerbüros nicht mehr möglich. Wartende in engen Warteräumen? Undenkbar. Stattdessen gab es seit Frühjahr 2020 Onlinetermine im 30-Minuten-Takt.
Dazu kam aber auch, dass Krankheits- und Quarantänefälle auch bei den Mitarbeitenden in den Ämtern zu Personalmangel führte und dass Personal ins Gesundheitsamt delegiert wurde, um die hohe Arbeitsintensität dort mit abzufedern.
Als ob das allein nicht genügen würde, verschärfte sich die Lage durch rechtliche Änderungen im Bundesmelde-, Pass- und Ausweisrecht, wodurch sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit erhöhte. Einzelne Bürgerbüros mussten aufgrund personeller Engpässe zeitweise schließen.

Ist Besserung in Sicht?

Ja, ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihre Termine bis Ende August buchen. Ein Dokumentenausgabegerät soll demnächst Wartezeiten bei der Abholung der Dokumente reduzieren. Im Gespräch ist außerdem eine Hotline, an der Fragen im Vorfeld klären können.

„Wer dringend einen Termin benötigt, erhält diesen auch“, verspricht Dr. Markus Blocher, Leiter des Bürgeramtes. Wer allerdings einen neuen Ausweis benötigt muss wissen, dass es zwei bis sechs Wochen dauert, ehe die Bundesdruckerei das Dokument liefert. „Wir können die Verfahren nicht einfach ändern. Zwar wäre eine Online-Beantragung von Dokumenten zum Beispiel technisch durchaus möglich, doch es besteht die Pflicht, dafür persönlich im Amt vorzusprechen“, so Blocher.

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