Was der Zoll alles findet (und einzieht)

Beschlagnahmte Ecstasy-Tabletten. Foto: Zoll

15. März ist Weltverbrauchertag: Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürger

Gefälschte Produkte, nicht zugelassene Arzneimittel, Denn wenn Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen.

Allein durch die Zollämter des Hauptzollamtes Dresden wurden im Jahr 2020 über eine Million gefälschte Waren beschlagnahmt und in rund 2.400 Fällen konnte die Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel verhindert werden. Über 2.000 Mal wurden Waren an die zuständige Fachbehörde übergeben, da berechtigte Zweifel bestanden, ob die Gegenstände den geltenden Vorschriften zur Produktsicherheit entsprachen.

„Wenn wir zum Beispiel annehmen müssen, dass die Verwendung eines eingeführten Produkts eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit darstellt oder keine vorgeschriebene Anweisung zu Inbetriebnahme und Gebrauch beiliegt, übergeben wir die Ware zur Überprüfung an die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Gleiches gilt, wenn die erforderliche CE-Kennzeichnung fehlt oder nicht wahrheitsgemäß angebracht ist“, erläutert Heike Wilsdorf, Pressesprecherin am Hauptzollamt Dresden. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden entscheiden dann, ob die Waren nach den Produktsicherheitsvorschriften zum freien Verkehr überlassen werden können oder wieder ausgeführt oder vernichtet bzw. zerstört werden müssen.

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