Sachsen verkürzt Isolationspflicht auf fünf Tage

Warum Ausgrenzung krank macht
Nur noch fünf Tage Isolation, wenn man Corona-positiv, aber symptomfrei ist. Foto: pixabay

Sachsen passt zum 25. April 2022 die Quarantäne- und Isolationsregeln an die aktuelle Entwicklung der Pandemie an. Künftig ist die Beendigung der Absonderung für Corona-Infizierte bereits nach fünf Tagen möglich, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig.

Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – maximal aber auf zehn Tage. Die Infizierten müssen sich weiterhin eigenständig „absondern“.

Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen.

Wer in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe arbeitet, muss bei Wiederaufnahme der Tätigkeit weiterhin einen negativen Test (Fremdtestung; Schnell- oder PCR-Test) vorlegen.

Die neue Regelung tritt am 25.April in Kraft.

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