Neuer Erklärfilm informiert: Wer hat Anspruch auf Dresden-Pass?

Anträge für den Dresden-Pass gibts in den Bürgerbüros und im Sozialamt Foto: pixabay

Wer erhält einen Dresden-Pass? Wo wird der Dresden-Pass beantragt? Welche Unterstützung erhält man durch einen Dresden-Pass? Antworten darauf gibt der neue Erklärfilm, der ab sofort unter www.dresden.de/dresden-pass und auf YouTube zu sehen ist.

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann: „Der Dresden-Pass macht Mitmachen möglich. Er bietet Vergünstigungen für alle mit geringem Einkommen.“ So ist zum Beispiel Mietrechtsberatung des Mietervereins Dresden kostenfrei. Auch die Benutzung der Dresdner Bibliotheken ist mit Dresden-Pass gebührenfrei. Preisnachlässe gibt es in den städtischen Bädern sowie in Dresdner Museen und Theatern. Der Pass berechtigt außerdem zum Kauf von Sozialtickets und weiteren Ermäßigungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben.

Wer hat Anspruch auf den Dresden-Pass?

Jeder, der eine der nachfolgend genannten Sozialleistungen erhält:

·        Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
·        Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
·        Wohngeld
·        Kinderzuschlag
·        Barbeträge vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche
·        Asylbewerberleistungen
·        Kinder, deren Eltern z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Asylbewerberleistungen bekommen

Zuständig für den Dresden-Pass ist das Sozialamt. Anträge können dort oder in den Bürgerbüros abgegeben werden. Auskunft und Beratung gibt es telefonisch unter 0351-4884848, erreichbar Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, zusätzlich Dienstag von 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag 14 bis 16 Uhr. Antragsformulare und weitere Infos rund um den Dresden-Pass stehen hier

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