Keine Kürzung von Sozialleistungen wegen 9-Euro-Ticket

Keine Kürzung von Sozialleistungen wegen 9-Euro-Ticket
Azubis und Schüler, die das 9-Euro-Ticket nutzen, müssen SOzialleistungen nicht zurückzahlen. Das teilte die Stadt am Dienstag mit. // Foto: DVB AG

Dresdens Schüler und Auszubildende, die ein 9-Euro-Ticket besitzen, dürfen zu viel gezahlte Bildungs- und Teilhabeleistungen behalten.

Azubis und Schüler, die ein 9 Euro-Ticket besitzen und dadurch geringere Schülerbeförderungskosten haben, müssen keine Rückforderung oder Kürzung durch Jobcenter und Sozialamt befürchten. Möglich macht das eine Sonderregelung der Stadt auf Basis der rechtlichen Auffassung des Bundes.

„Mangels klarer rechtlicher Vorgaben von Bund und Land haben wir eine unbürokratische Lösung im Sinne der Betroffenen in Dresden erarbeitet.“ erklärt Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Das 9 Euro-Ticket wurde nicht eingeführt, um bei der Schülerbeförderung zu sparen. Es soll allen Menschen zugutekommen und sie finanziell entlasten. Das gilt auch und vor allem für Schüler und Auszubildende und ihren Familien. In den meisten Fällen müssten Jobcenter und Sozialamt von ihnen gerade einmal 18 Euro zurückfordern.“

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen ergänzt: „Eine Rückforderung würde dem Sinn und Zweck des 9-Euro-Tickets völlig zuwiderlaufen. Der Verwaltungsaufwand stünde in keinem Verhältnis zu den Rückzahlungen. Wir haben derzeit auch gar nicht die Bearbeitungskapazität im Jobcenter und im Sozialamt, um extra Personal für die kleinteilige Rückforderung der Fahrkostenzuschüsse abzustellen. Gerade die Kolleginnen und Kollegen im Jobcenter und dem Sozialamt stemmen die Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine. Vorrang haben für uns die existenzsichernden Leistungen, die Prüfung von Wohnungsangeboten auf Angemessenheit und Notwendigkeit und die Bewilligung der Gastfreundschaftspauschale. Für übertriebene Pingeligkeit ist jetzt nicht die Zeit.“

Die Stadt macht sich damit die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu eigen. Dieses hat die Länder und Kommunen gebeten, im Sinne der Betroffenen und aufgrund des Verwaltungsaufwands von einer Rückforderung abzusehen. Das 9 Euro-Ticket ist bundesweit gültig und kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August erworben werden. Es wurde eingeführt, um alle Menschen in Deutschland in Anbetracht der aktuellen Preisentwicklung zu entlasten.

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