Mietpreisbremse ab sofort in Kraft

Mietpreisbremse
In bestimmten Städten und Ballungsgebieten ist eine Obergrenze für Mieten festgelegt worden: Mieten in diesen Regionen dürfen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. // Foto: djd/Roland-Rechtsschutzversicherung/bluedesign - stock.adobe.com

Ab Mittwoch gilt in Dresden die sogenannte Mietpreisbremse. Somit darf die Wohnungsmiete ab sofort bei Abschluss eines neuen Mietvertrags maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Mietspiegel. Die Mietpreisbremse soll laut Mitteilung der Stadt der Preisspirale bei Neuvertragsmieten Einhalt gebieten. Sie darf nur in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten eingeführt werden. Die Regelung gilt ab sofort in Dresden und in Leipzig. Bereits im Juni 2020 hatte der Freistaat die Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen demnach in Dresden und Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent erhöht werden.

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, begrüßt das Inkrafttreten der Mietpreisbremse: „Die Einführung der Mietpreisbremse in Dresden war überfällig. Die Landhauptstadt Dresden hat jahrelang dafür gekämpft. Mit der neuen Mietpreisbegrenzungsverordnung attestiert die Landesregierung, dass der Wohnungsmarkt in Dresden angespannt ist. Ein Zustand, den die Stadtverwaltung auch statistisch nachweisen kann. Gerade das Angebot an bezahlbarem Wohnraum geht seit Jahren spürbar zurück. Die Mietpreisbremse soll der Preisspirale bei Neuvertragsmieten Einhalt gebieten. Die Mietpreisbremse ist kein Freifahrtschein für Vermieter, die Mieten jetzt in jedem Fall um zehn Prozent zu erhöhen. Die Stadt behält die Entwicklung sehr genau im Blick. Auch die Mieterinnen und Mieter sollten das tun und sich bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Für Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes ist die Mietrechtsberatung sogar kostenfrei.“

Alexander Müller vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. ergänzt: „Wir betrachten die Einführung der Mietpreisbremse kritisch, weil sie die Ursachen der Wohnungsknappheit in Dresden nicht beseitigt. Wir verfolgen aber mit der Stadtverwaltung das gemeinsame Ziel, möglichst viel preiswerten Wohnraum in Dresden zu schaffen und anzubieten. Hierzu benötigen wir dringend die Unterstützung der Landesregierung in Form einer spürbaren und praktikablen Förderung für den Wohnungsbau.“

Die Mietpreisbremse soll auf angespannten Wohnungsmärkten überdurchschnittliche Steigerungen der Miete bei Neuvermietungen verhindern. Die sächsische Landesregierung hat die Möglichkeit, befristet bis zum Ende des Jahres 2025 Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen nicht mehr genügend Wohnraum für die Bevölkerung zur Verfügung steht. Dort gilt dann die Mietpreisbremse.

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde am Dienstag im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Sie gilt für die Städte Dresden und Leipzig. Die sächsische Regierungskoalition hat die Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2019 im Koalitionsvertrag verabredet.

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