Bettensteuer künftig auch für berufsbedingte Übernachtungen

Schriftzug «Hotel» an einer Hauswand. Foto: Peter Kneffel/Archiv
Foto: Peter Kneffel/Archiv

Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert hat dem Stadtrat eine Beschlussvorlage vorgelegt, nach der die Erhebung der „Bettensteuer“, künftig auch auf berufsbedingte Übernachtungen ausgedehnt werden soll. Die Stadt rechnet mit Mehreinnahmen von vier Millionen Euro.

Bisher war das nach bisheriger Rechtsprechung nicht zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat aber am 22. März 2022 (Aktenzeichen 1 BvR 2868/15 u. a.) entschieden, dass auch eine beruflich veranlasste Übernachtung Gegenstand einer Aufwandsteuer sein kann. Betroffen davon sind dann zum Beispiel Monteure, die unter der Woche am Arbeitsort in einem Hotel oder einer Pension wohnen.

Laut Finanzbürgermeister Peter Lames sei die neue Regelung für Betriebe und Verwaltung einfacher, „weil keine Nachweise über den beruflichen Anlass der Übernachtung mehr gesammelt und geprüft werden muss“.

Vier Millionen Euro Mehreinnahmen

Durch mehr steuerpflichtige Übernachtungen erhöhen sich die Einnahmeerwartungen aus der Steuer zu Gunsten des städtischen Haushalts von bisher rund zehn Millionen Euro (ohne pandemiebedingte Beschränkungen) auf knapp 14 Millionen Euro pro Jahr ab 2024.

Das Geld muss per Gesetz in den allgemeinen städtischen Haushalt fließen. „Eeine unmittelbare Zweckbindung der Einnahmen zur Finanzierung touristischer Aufgaben ist rechtlich nicht zulässig“, sagt Lames.

Dennoch sind Aufwendungen zur Tourismusförderung im städtischen Haushalt der Landeshauptstadt Dresden fest verankert. So sind für die Dresden Marketing GmbH in diesem Jahr Zuschüsse in Höhe von knapp 2,5 Millionen Euro im Haushaltplan vorgesehen. Im nächsten Jahr sollen zum Beispiel zusätzliche Mittel zielgerichtet zur Förderung des Kongresstourismus festgelegt werden.

Die neue Regelung zur Erhebung der Dresdner Bettensteuer soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten.



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