Für Ihr Recht und Ihr Geld: Jetzt mitklagen und Zinsen einfordern

Ostsächsische Sparkasse
Die Verbraucherzentrale Sachsen reicht eine Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden ein. // Foto: Pixabay

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Kostenfreier Infonachmittag und offene Tür für Prämiensparende der Ostsächsischen Sparkasse Dresden

Die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen vielen Prämiensparenden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Betroffenen Sparer*innen steht nach Berechnungen der Verbraucherschützer nun eine Nachzahlung von durchschnittlich 5.000 Euro pro Sparvertrag zu. Die Verbraucherzentrale hat deswegen eine Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden eingereicht. „Noch bis zum 8. November 2022 kann man sich der Klage anschließen und so unkomplizierter sein Geld nachfordern. Betroffen sind sowohl laufende als auch gekündigte Langzeitsparverträge „Prämiensparen flexibel“ der Sparkasse Dresden“, so Finanzexpertin Kerstin Reinsperger der Verbraucherzentrale Sachsen.

Doch wie läuft die Musterfeststellungsklage ab? Was sind Vor- und Nachteile für diejenigen, die sich der Klage anschließen? Und gibt es noch andere Wege, um an die Zinsnachzahlung zu kommen? Diese und weitere Fragen rund um die Musterfeststellungsklage beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen in kostenfreien Informationsveranstaltungen. Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Um vorherige Anmeldung wird gebeten: Online, über das sachsenweite Termintelefon unter 0341 – 696 29 29 oder mit einer kurzen Info an [email protected].

Offene Tür für Prämiensparende

Jeden Mittwoch von 13 bis 16 Uhr ohne Beratungstermin! Beauftragen Sie die Rechtsexpertinnen der Verbraucherzentrale in Dresden mit der Eintragung ins Register oder der Zinsberechnung. „Alle betroffenen Prämiensparende begleiten wir gern auf dem Weg zu Ihrer Zinsnachzahlung. Wir helfen sowohl bei der rechtssicheren Eintragung ins Klageregister und können zudem ein Gutachten darüber erstellen, wie viele Zinsen den Betroffenen pro Sparvertrag zustehen“, erklärt Finanzexpertin Kerstin Reinsperger von der Verbraucherzentrale in Dresden. Am 09. November 2022 wird die Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt.


Was: Für Ihr Recht und Ihr Geld: Jetzt mitklagen und Zinsen einfordern! Infonachmittag für Prämiensparende und Vortrag
Wann: Mittwoch, 7. September 2022 mit Infoveranstaltungen 16 Uhr und 17 Uhr
Wo: Verbraucherzentrale Dresden, Fetscherplatz 3, 01307 Dresden
Anmeldung: Online, telefonisch unter 0341 – 696 29 29 oder mit einer kurzen Info an [email protected]

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