Juwelen aus Grünem Gewölbe: Schäden sind reparabel

Grünes Gewölbe Juwelen Raub
Foto: SKD/ Polizei Sachsen

Ein großer Teil der geraubten Juwelen aus dem Grünen Gewölbe sind wieder aufgetaucht. Ihr Zustand ist zum Teil schlecht, aber alle Schäden sind reparabel.

Der Deal, von dem Staatsanwaltschaft und Prozessanwälte jetzt offen sprechen, hat dazu geführt, das ein Großteil der am 25. November 2019 geraubten Juwelen aus Grünen Gewölbe Dresden wieder aufgetaucht sind. Die freiwillige Rückgabe soll dazu dienen, für fünf der sechs Angeklagten des sogeannnten Remmo-Clans eine kürzere Haftstrafe zu verschaffen. Der sechste Angeklagte bestreitet nach wie vor seine Tatbeteiligung.

Wie schwer sind die Juwelen beschädigt?

Die erste Untersuchung der Beutestücke des Raubes aus dem Grünen Gewölbe ergab, dass einzelne Objekte zwar Schäden aufweisen. Wie eine Restauratorin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) am Dienstag (10.1.) in der Hauptverhandlung ausgesagt hat, weisen die Schmuckstücke unterschiedliche Erhaltungszustände auf. Die Bandbreite reiche demnach „von mechanischen Beschädigungen bis hin zu eingedrungener Feuchtigkeit“ reicht“.. Diese Schäden könnten jedoch nahezu vollständig restauriert werden. Lediglich der Degen aus der Diamantrosengarnitur, hergestellt zwischen 1782 und 1789, sei in Teilen und ohne Klinge zurückgegeben worden. Den Gesamtschaden bezifferte die Restauratorin auf mindestens 22 bis 26 Millionen Euro. Ein genaues Gutachten wird dazu erst noch erarbeitet

Nach wie vor fehlen das Brillantkollier der Königin Amalie Auguste (1824; in Teilen erhalten), die Große Brustschleife der Königin Amalie Auguste (1782), die Epaulette mit dem Sächsischen Weißen (zwischen 1782 und 1789) sowie einzelne Kleinteile.

Freistaat stellt einen Adhäsionsantrag

Um sich etwaige Schadensersatzansprüche sowie Akteneinsicht zu sichern, hat der Freistaat Sachsen im laufenden Prozess einen Adhäsionsantrag beim Landgericht Dresden eingereicht. Das ist noitwendig, weil aufgrund der Prozesssituation absehbar ist, dass zivilrechtliche Ansprüche gegen die Angeklagten erfolgreich geltend gemacht werden können.

Das Adhäsionsverfahren bietet dem Verletzten einer Straftat (in diesem Fall dem Freistaat/der SEKD) die Möglichkeit, einen vermögensrechtlichen Anspruch (wie z.B. Schadensersatz) bereits im Strafverfahren geltend zu machen.

Weil die wiederaufgetauchten Juwelen im Prozess als Beweismittel gelten, können sie erst nach Prozessende wieder öffentlich ausgestellt werden.

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