Der Sächsische Gründerinnenpreis ehrt auch in diesem Jahr wieder erfolgreiche und mutige Frauen, die ein Unternehmen gegründet oder übernommen haben.
Seit 2008 zeichnet der Freistaat jedes Jahr erfolgreiche Gründerinnen und Unternehmerinnen mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis aus. Auch in diesem Jahr werden das Engagement von Frauen im Bereich Gründung und Unternehmensnachfolge gewürdigt und die besten Gründungskonzepte und Unternehmensstrategien mit einem Preisgeld belohnt. Unternehmerinnen und Gründerinnen können
sich noch bis zum 1. Mai 2024 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen bewerben.
Selbstständigkeit fördern
Durch den Wettbewerb gelangt das unternehmerische Engagement sächsischer Frauen in den Fokus der Öffentlichkeit: „Frauen, die sich zum Schritt in die Selbständigkeit entschließen, bringen ein gehöriges Maß an Erfindungsreichtum, Weitblick und Entschlossenheit mit. Im Rahmen des Sächsischen Gründerinnenpreises wollen wir auch in diesem Jahr couragierte und erfolgreiche Frauen ehren,
die über all diese Qualitäten verfügen und mit ihrer Arbeit Maßstäbe setzen“, sagt Gleichstellungsministerin Katja Meier. Die Preisträgerinnen werden zur Festveranstaltung am 21. September 2024 bekannt gegeben.
Preise in Höhe von je 5.000 Euro
Der Sächsische Gründerinnenpreis wird in drei Kategorien vergeben: an eine Gründerin, die kürzer als drei Jahre am Markt ist, und eine Unternehmerin, deren Unternehmen bereits länger als drei Jahre besteht. Zudem wird erneut der von der AOK Plus Sachsen/Thüringen gestiftete Nachhaltigkeitspreis an eine Gründerin vergeben, die mit ihrem innovativen Geschäftsmodell die soziale und ökologische Transformation vorantreibt. Die Gewinnerinnen dürfen sich über ein Preisgeld von je 5.000 Euro, ein
filmisches Kurzporträt über ihr Unternehmen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit freuen.
Teilnahmebedingungen
Sie führen ein Einzel-, kleines- oder mittelständisches Unternehmen im Bereich Umwelt, Kultur, Soziales, Industrie, Handel, Handwerk oder aus dem Dienstleistungssektor, das Sie zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2022 in Sachsen gegründet oder übernommen haben? Dann bewerben Sie sich jetzt! Eine Jury bewertet die Gründungs- und Geschäftsideen der eingereichten Bewerbungen.
Bewerben können Sie sich noch bis 1. Mai 2024 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Sächsischen Gründerinnenpreises
www.gruenderinnenpreis.sachsen.de
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