
Handwerkskammer-Präsident mahnt: Unternehmen bangen ein zweites Mal um ihre Existenz
Derzeit fordert der Freistaat Sachsen über die Sächsische Aufbaubank (SAB) von vielen Unternehmern Corona-Soforthilfen zurück, die diese 2020 erhalten hatten. „Das ist für kleine Betriebe im Handwerk aktuell existenzgefährdend. Die strengen Modalitäten, mit denen das damals ausgezahlte Geld nun schnell zurückgezahlt werden soll, stellen vor allem für Soloselbstständige eine derart große Hürde dar, dass die Handwerker ein weiteres Mal um ihre Geschäfte und Unternehmen bangen“, klagt Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden. Jetzt sei der Freistatt gefordert. „Es braucht einen Paradigmenwechseln bei der Rückforderung der Corona-Soforthilfen, will das Land die Betroffenen nicht in die Insolvenz treiben.“ Besonders gefährdet seien dabei Friseure und Kosmetiker. „Die Verärgerung der betroffenen Unternehmen ist groß.“
Keinen Unternehmerlohn anzusetzen ist ungerecht
Sowohl zum Zeitpunkt der Antragstellung und Auszahlung als auch heute im Rückmeldeverfahren blieben (und bleiben) die private Absicherung der Unternehmer durch den Ansatz eines fiktiven Unternehmerlohns unberücksichtigt. „Während Angestellte in der Coronazeit Kurzarbeitergeld erhielten, schauten die Arbeitgeber ins Leere. Dabei brauchten sie die seinerzeit bewilligten Gelder zum Erhalt ihrer sozialen Absicherung und für ihre private Lebenshaltung. Nun, fünf Jahre später, erfahren die Betriebsinhaber im Rahmen des Schlussbescheides, dass sie das erhaltene Geld vollständig zurückzahlen müssen. Dies ist nicht vermittelbar“, betont Jörg Dittrich. „Auf diesen Missstand haben wir schon damals hingewiesen. Unsere Warnungen sind aber ungehört verhallt. Aufgrund der aktuellen Lage wollen wir dies aber nicht länger hinnehmen. Daher haben wir uns erneut mit einem Schreiben an die Sächsische Staatskanzlei und das Sächsische Wirtschaftsministerium gewandt und auf die erheblichen Belastungen der Klein- und Kleinstunternehmen und ihre prekäre Lage hingewiesen.“
Bleibt zu hoffen, dass es für die vielen Betroffenen, die bereits ihre Rückzahlungsaufforderung in der Hand halten, nicht zu spät ist.
Was rät die HWK?
Prinzipiell darf die Handwerkskammer Dresden nur beraten und keinen juristischen Beistand leisten. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, auf die der HWK-Präsident hinweist. „Zunächst noch einmal genau die eingereichten Unterlagen prüfen. Dafür können sich Betroffene sich gern an unsere Betriebsberatung wenden.“ Gut wäre auch, direkt Kontakt zur SAB aufzunehmen, um den weiteren Verlauf zu klären und sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt verarbeitet wurden. Wer den Rückforderungsbetrag nicht auf einmal erstatten kann, sollte bei der SAB Möglichkeiten der Ratenzahlung ausloten. Auch Widerspruch kann eingelegt werden, allerdings könnten dann weitere Gebühren anfallen. „In jeden Fall sollte auf das Aufforderungsschreiben zur Rückmeldung reagiert werden. Sonst muss mit einem Rückzahlungsbescheid und der Aufforderung zur sofortigen vollständigen Rückzahlung gerechnet werden.“
Dass die Lage durchaus dramatisch ist für einige Unternehmer, bestätigt Jörg Dittrich. „Aktuell stehen wir mit rund 35 Betrieben hierzu in Kontakt – und es kommen täglich neue hinzu.“
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