
Die Landeshauptstadt Dresden hat als zuständige Forstbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen, die beim Betreten des Waldes besondere Regeln vorgibt. Ab sofort gilt: Sobald die Waldbrandgefahrenstufen 4 oder 5 ausgerufen werden, dürfen Waldwege und -straßen nicht verlassen werden. Spaziergänge abseits der Wege sind dann untersagt. Auch das Parken außerhalb ausgewiesener Flächen, etwa direkt am Waldrand, ist verboten.
Die Regelung tritt mit der heutigen Bekanntmachung in Kraft und ist bis einschließlich 30. September 2025 gültig. Die vollständige Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt der Stadt Dresden, Ausgabe vom 3. Juli 2025, unter www.dresden.de/amtsblatt veröffentlicht.
Warum ist diese Maßnahme notwendig?
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, hoher Temperaturen und eines deutlichen Niederschlagsdefizits ist die Waldbrandgefahr im Dresdner Stadtgebiet derzeit sehr hoch. Der Mensch zählt zu den häufigsten Auslösern von Waldbränden. Eine Einschränkung des Betretens hilft deshalb, das Risiko deutlich zu verringern.
Ziel der Allgemeinverfügung ist es, potenzielle Brandursachen zu minimieren, Erholungssuchende und Anwohner zu schützen und die Lebensräume im Wald zu bewahren. Außerdem stellt das Wegegebot sicher, dass Rettungs- und Löschfahrzeuge freie Fahrt auf Forstwegen haben.
Weitere Informationen:
- Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen finden Sie online:
- Übersicht der betroffenen Waldflächen im Dresdner Stadtgebiet
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