Bambusgeschirr: Illegal und potenziell gesundheitsschädlich

Verbraucherzentralen warnen vor Bambusgeschirr. // Foto: Adobe Stock
Verbraucherzentralen warnen vor Produkten mit Bambus-, Reis-, oder Weizenfasern

Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikel mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern sind nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern daher Behörden und Bundesregierung auf, Verbraucher*innen bundesweit zu informieren und die Produkte zurückzurufen.

Warum die Produkte schädlich sind

Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht häufig neben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, können Verbraucher*innen oft nicht erkennen. „Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zugesetzt sind, ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes Formaldehyd abgeben können. Deshalb sind solche Produkte vom Bundesinstitut für Risikobewertung als nicht geeignet für heiße Getränke und Speisen eingestuft“, erklärt Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Untersuchungsämter wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart berichten seit dem Jahr 2014 regelmäßig über bedenkliche Grenzwertüberschreitungen in Bambus-Kunststoff-Geschirr.

Nicht kaufen, nicht nutzen, zurückbringen

Vereinzelt wurden Produkte vom Markt genommen. Allerdings reichen die Ressourcen der amtlichen Lebensmitteüberwachung nicht aus, um die Vielzahl an Produkten zu untersuchen und vom Markt zu nehmen. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb ein Verbot der gesamten Produktgruppe. Insbesondere im Online-Handel ist Kunststoffgeschirr mit Naturfasern noch erhältlich. Verbraucher*innen sollten diese Produkte nicht kaufen oder verwenden. Wer entsprechende Produkte im Handel findet, sollten diese der für den Landkreis zuständigen Behörde melden und dem Händler zurückbringen. Händler sollten nicht zugelassene Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte. „Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucher*innen weiterhin illegales und potenziell krebserregendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern anbietet“, erklärt Dr. Brendel.

Offizieller Rückruf zum Schutz der Bürger*innen

„Behörden und Bundesregierung müssen einen umfassenden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit offensiv und bundesweit darüber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen“, meint Brendel. Von einem Rückruf betroffene Unternehmen sollten künftig verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle zu nutzen, um Verbraucher*innen zu warnen. Stille Rückrufe sollten der der Vergangenheit angehören. Händler müssen verpflichtet werden, Rückrufinformationen gut sichtbar auszuhängen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinierend tätig werden.

Informationen für Interessierte

Weiterführende Informationen finden Interessierte auf der Seite der Verbraucherzentrale Sachsen www.verbraucherzentrale-sachsen.de/wissen/umwelt-haushalt/produkte/verkauf-von-kunststoffgeschirr-mit-bambusbeimischung-nicht-zulaessig-20573.

Verbraucher*innen können sich dazu und anderen Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung beraten lassen, Terminvereinbarung auf der Homepage der Verbraucherzentrale oder einfach unter www.lebensmittel-forum.de eine Frage posten.

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