Neue Obergrenze: Telefonieren ins Ausland vergünstigt

Der bundesweite Aktionstag «sicher.mobil.leben» am 20.9. soll zu mehr Bewusstsein und Vorsicht aller Beteiligten im Straßenverkehr führen. (Foto: pixabay)
Symbolfoto: Archiv

Am 15. Mai tritt eine neue Preisregulierung für innereuropäische Telefonate und SMS in Kraft. Erstmals werden Preisobergrenzen für Telefonate aus Deutschland in ein EU-Ausland eingeführt. Solche Ge­spräche dürfen nun pro Minute nicht mehr als 22,61 Cent (inklusive MwSt.) kosten, gleich ob aus dem Festnetz oder Mobilfunk angerufen wird. Je SMS ist der Preis auf maximal 7,14 Cent beschränkt.

Keine freie Preisgestaltung der Anbieter

Die Roaming-Verordnung hatte 2017 das „Roam like Home“ eingeführt, also gleiche Preise für die Telefonate und SMS für innerdeutsche Telefonate wie solche aus dem EU-Ausland nach Hause oder in ein anderes EU-Land. „Bislang konnten die Anbieter ihre Preise deshalb für Telefonate aus Deutschland nach Europa frei gestalten“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Dies war vielen Verbrauchern gar nicht bekannt, weshalb es häufig zu ungewollt hohen Rechnungen kam. „Dieser Lücke wurde endlich ein Riegel vorgeschoben“, freut sich Henschler.

Allerdings lässt auch diese Neuerung noch Raum für fiese Fallen bei Auslandstelefonaten und -SMS. So sind Tarife denkbar, die Preisregelungen sowohl für europäische wie auch für Telefonate in außereuropäische Länder wie zum Beispiel Schweiz, USA oder Türkei enthalten. Für diese Tarife gelten die Preis­ober­grenzen von vornherein nicht. Auch bei Flatrate-Tarifen findet die Regelung keine Anwendung. Ist die Flatrate aufgebraucht und wird dann pro Einheit abgerechnet, kann der Anbieter im Tarif den Preis dafür frei bestimmen. „Hier heißt es für Verbraucher auch zukünftig, vor der Nutzung des Telefons für Auslandsverbindungen unbedingt den eigenen Tarif genau zu checken“, rät Katja Henschler.

Anbieter haben zwei Monate Zeit für die Umstellung

In bestehenden Verträgen müssen die Anbieter die Auslandspakete automatisch innerhalb von zwei Monaten, also bis zum 15. Juli umstellen. Wer eine frühere Änderung seines Tarifs wünscht, kann dies aber aktiv verlangen. Das bedeutet: Wer jetzt bereits eine Option für Auslands­te­le­fo­nate gebucht hat, tele­fo­niert bis 15. Juli weiterhin zu den Kondi­tionen dieser Option, wenn er nicht aktiv auf den regu­lierten EU-Tarif umstellt.

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