Zugangsregelungen der Städtischen Bibliotheken

(Foto: Mario Gaitzsch)

Ab dem 11. Mai gibt es weitere Lockerungen bei den Zugangsregelungen für einen Bibliotheksbesuch in den Städtischen Bibliotheken. Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, ist der Bibliotheksbetrieb aber nach wie vor nur mit eingeschränktem Service möglich.

„Wir waren überrascht von der tollen Disziplin unserer Nutzer*innen in der Zentralbibliothek, aber auch in den Zweigstellen. Sowohl die telefonischen Anmeldeformalitäten als auch die 15minütige Zeitbegrenzung für einen Bibliotheksbesuch wurden eingehalten, deshalb möchten wir den Zugang zu den Bibliotheken weiter erleichtern“, so Prof. Dr. Arend Flemming, Direktor der Städtischen Bibliotheken Dresden.

Ab Montag, den 11. Mai sind alle Bibliotheken wieder in ihren üblichen, personalbesetzten Öffnungszeiten, einschließlich Samstag für die Möglichkeit der Medienausleihe und Rückgabe geöffnet. Die telefonische Anmeldung entfällt. Es besteht eine Korbpflicht. Über eine festgelegte Anzahl von Körben wird die Besucherzahl begrenzt. Um vielen Dresdner*innen den Bibliotheksbesuch zu ermöglichen, beträgt der Aufenthalt maximal 15 Minuten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten und es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Eine Rückgabe am Automaten in der Zentralbibliothek und in der Bibliothek Neustadt ist möglich.

Alle weiteren regulären Dienstleistungen unterliegen dem Prinzip der Kontaktminimierung.

Aufgrund der angeordneten Schutzmaßnahmen müssen leider angekündigte Veranstaltungen bis Ende August abgesagt oder verschoben werden. Unter dem digitalen Veranstaltungsformat #weiterlesen. städtische bibliotheken dresden online werden bis Mai 2020 Beiträge produziert und auf dem YouTube-Kanal der Städtischen Bibliotheken veröffentlicht:
www.youtube.com/BiboDresden.

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