Sachsen passt Corona-Schutzverordnung an

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt ab Montag auch wieder für Geschäfte. // Foto: Robert Michael/Archiv

Sachsens Landesregierung hat am Mittwoch weitere Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Diese sind vom 6. bis zum 30. Juni gültig.

Dafür hat das Kabinett am Mittag eine neue Schutzverordnung für den Freistaat erlassen, die ab dem 6. Juni bis mindestens 30. Juni gilt. Das sind die neuen Regeln:

  • Mindestabstand sowie Mund-Nasen-Schutz im Nahverkehr und Einzelhandel bleiben bestehen
  • Schulen verbleiben im eingeschränkten Regelbetrieb
  • Jahrmärkte, Dampfsaunen, Diskotheken sowie Sportveranstaltungen mit Publikum bleiben untersagt
  • Busreisen sind wieder erlaubt, Mund-Nasen-Schutz ist im Fahrzeug Pflicht, eine bundeseinheitliche Regelung dazu ist geplant
  • an privaten Veranstaltungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen
  • Kontaktbeschränkungen werden etwas gelockert: Im öffentlichen sowie im privaten Raum dürfen sich nun bis zu zehn Personen treffen
  • Angehörige in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen dürfen unter Auflagen besucht werden
  • Besuch in Biergärten, Bars und Restaurants bleibt im aktuellen Maß beschränkt
  • Messen mit bis zu 1.000 Besuchern gleichzeitig sind wieder erlaubt

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