Kostenlose Corona-Tests am Dresdner Flughafen

FLughafen - Corona-Test
Reiserückkehrer können sich am Dresdner Flughafen kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen. // Foto: Ronald Bonss / Flughafen Dresden GmbH

Ab diesem Samstag können sich Personen mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt in Sachsen innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Ankunft im Freistaat an den beiden Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle freiwillig und kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.

Das hat das Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt angekündigt. Das Angebot steht sowohl Sächsinnen und Sachsen, die aus Risikogebieten zurückkehren und einer Quarantäneverpflichtung gemäß Corona-Quarantäneverordnung unterliegen, als auch Sächsinnen und Sachsen, die aus Nicht-Risikogebieten zurückkehren, offen.

Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage des neuen Testcenters am Dresdner Flughafen errichtet die Stadt Dresden kein eigenes Testcenter. Rückreisende DresdnerInnen, die sich kostenlos testen lassen möchten, werden gebeten, ausschließlich das Testcenter am Flughafen Dresden aufzusuchen.

Das Dresdner Gesundheitsamt veranlasst aufgrund der geltenden Bestimmungen keine kostenlosen Tests – es sei denn, dafür besteht ein triftiger Grund. Ein solcher Grund besonders dann vor, wenn dies zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung im Einzelfall oder im Rahmen von Reihentests in Gemeinschaftseinrichtungen notwendig ist.

Personen, die aus dem Ausland in den Freistaat Sachsen einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich sofort beim Dresdner Gesundheitsamt melden und sich für 14 Tage nach der Einreise in häusliche Quarantäne begeben.

Wie Sie sich beim Gesundheitsamt melden können erfahren Sie hier.

RKI informiert über aktuelle Risikogebiete

Die Risikogebiete werden vom Robert Koch-Institut veröffentlicht. Maßgeblich ist, ob das betreffende Land am Tag der Einreise als Risikogebiet gekennzeichnet ist. Die Liste der Risikogebiete ist im Internet veröffentlicht. Rückreisende, die ein ärztliches Attest in deutscher oder englischer Sprache vorlegen können, das bescheinigt, dass sie nicht mit COVID-19 infiziert sind, besteht nur eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.

Der ärztliche Befund muss sich auf eine molekularbiologische Testung (PCR-Test) stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat gemäß Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist. Der Befund ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewahren. Für bestimmte international tätige Berufsgruppen gelten Sonderregelungen, soweit sie keine Covid-19-Symptome aufweisen.

Personen mit Krankheitssymptomen – vor allem Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, (trockener) Husten, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche – sind nach wie vor durch den Hausarzt oder die Klinik zu testen. Hier entscheidet der Arzt über die Notwendigkeit eines Coronatests.

Weitere Informationen: www.dresden.de/corona

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