Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel

Verdacht auf Vogelgrippe: Eine medizinisch-technische Assistentin untersucht verschiedene Proben in der Untersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsens (LUA) in Dresden auf die Epidemie // Foto: imago/momentphoto/Killig

Wegen des erhöhten Risikos für Vogelgrippe-Infektionen im gesamten Stadtgebiet ordnet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden ab heute, Freitag, 5. Februar 2021, bis auf Widerruf die Stallpflicht für gehaltenes Geflügel an. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse (also Geflügel, ausgenommen Laufvögel) dürfen ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Diese muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Geflügelhalter, die noch nicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden registriert sind, haben die Haltung unverzüglich anzuzeigen. Kranke oder verendete Wildvögel – insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel – sind dem Veterinäramt zu melden: Telefon 0351-4080511, E-Mail [email protected]. Verendete Tiere dürfen nicht bzw. nur mit Handschuhen berührt werden.

Seit Oktober 2020 wird verstärkt hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest, Vogelgrippe) bei Wildvögeln in ganz Deutschland festgestellt. In Sachsen wurde das HPAI-Virus erstmalig am 19. November 2020 bei einer Wildente im Landkreis Nordsachsen sowie am 25. und 30. Dezember 2020 in zwei Geflügelbeständen im Landkreis Leipzig amtlich festgestellt. Nun wurde der Erreger auch bei einem Wildvogel im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unweit der Dresdner Stadtgrenze nachgewiesen.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat wegen des hohen Risikos der Ausbreitung der HPAI in Wasservogel- und Wildvogelpopulationen und des Eintrages in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen mit einem Erlass vom 30. Dezember 2020 verfügt, dass eine risikobasierte Aufstallung des Geflügels (ausgenommen Laufvögel) in regional risikobewerteten Gebieten anzuordnen ist.

Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann unter www.dresden.de/vogelgrippe eingesehen werden.

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