Wieder Flüge von Dresden nach London

Ryanair fliegt wieder von Dresden nach London. Das teilte die Airline am Montag mit. // Foto: Mitteldeutsche Flughäfen

Die Airline wird im Winterflugplan, der am 31. Oktober startet, wieder die Verbindung zwischen Dresden und London Stansted aufnehmen. Dreimal wöchentlich, dienstags, donnerstags und samstags verbindet die Low-Cost-Airline die sächsische Landeshauptstadt mit der britischen Metropole.

“Ryanair freut sich, die Wiederaufnahme von Flügen zwischen Dresden und London Stansted in diesem Winter anzukündigen. Ab dem 2. November werden wir drei wöchentliche Flüge anbieten, um die steigende Nachfrage zu bedienen. Da der Flugverkehr wieder das Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht und wir unsere Flotte in ganz Europa weiter ausbauen, wird die Wiederaufnahme der Flüge ab Dresden die Anbindung, die Arbeitsplätze und den Tourismus in der Region fördern.“ sagte ein Sprecher der Airline.

London ist nach Amsterdam (KLM) und Zürich (Swiss) die dritte europäische Metropole, die wieder ab Dresden angeflogen wird.

Testmöglichkeiten am Airport

Fluggäste haben die Möglichkeit, sich an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle in Covid19-Testcenteren privater Anbieter kostenpflichtig testen zu lassen. Die Termine für Antigen Schnell- und PCR-Tests können online direkt beim Anbieter vereinbart werden.

Schutz der Gesundheit hat oberste Priorität

In den Terminals muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Vor den Gebäuden stehen Automaten zur Verfügung, an denen FFP2-Masken erhältlich sind.

An den Check-in-Schaltern und bei der Bordkartenkontrolle wurden schützende Kunststoffscheiben installiert. Monitore, Schilder und Durchsagen erinnern die Fluggäste und Besucher an die Einhaltung der Verhaltens- und Hygienevorschriften. Außerdem sind Markierungen am Boden angebracht, um beispielsweise am Check-in und der Sicherheitskontrolle an die geltenden Abstandsregeln zu erinnern. Sitzmöglichkeiten in den Terminals sind ebenfalls mit Abstandsmarkierungen versehen.

Auch während des Fluges ist es Pflicht, an Bord einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Über die jeweils geltenden Bestimmungen sollten sich Fluggäste im Voraus bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter informieren. Gleiches trifft für die Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie die dort gültigen Hygieneregeln zu.

Rückreise nach Deutschland

Seit dem 30. März 2021 gilt eine Testpflicht für alle Reiserückkehrer aus dem Ausland. Alle Personen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen möchten, müssen der Fluggesellschaft vor dem Abflug einen negativen Corona-Test vorlegen. Ohne das negative Testergebnis dürfen sie nicht befördert werden. Fluggäste werden daher gebeten, sich direkt bei ihrer Airline beziehungsweise ihrem Reiseveranstalter zu informieren, wie die erforderlichen Corona-Tests vor dem Rückflug durchgeführt werden.

Mehr Nachrichten aus Dresden lesen Sie unter: dawo-dresden.de/schaufenster

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.