In Dresden gibt es derzeit zahlreiche Impfmöglichkeiten. Im SPIKE Dresden in Leubnitz-Neuostra können Sie sich vom 25. bis 28. Oktober ohne Voranmeldung gegen Corona impfen lassen.
Nun gibt es auch im Stadtteil Leubnitz-Neuostra ein Impfangebot: SPIKE Dresden e.V. hat sich bereit erklärt, eine Impfaktion gegen das Corona-Virus zu unterstützen. Alle Interessenten können sich von Montag, 25. Oktober, bis Donnerstag, 28. Oktober 2021, in den Vereinsräumen an der Karl-Laux-Straße 5 impfen lassen. Die Impfungen finden Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 13 und 18 Uhr statt sowie am Mittwoch, 26. Oktober, von 14 Uhr bis 20 Uhr. Erwachsene, aber auch Jugendliche und Kinder über zwölf Jahren, können sich ohne Anmeldung impfen lassen. Wegen der starken Nachfrage bei den Impfaktionen empfiehlt es sich mindestens eine Stunde vor Schließung da zu sein und etwas Wartezeit mitzubringen.
In Anwesenheit von Ärzten und Mitarbeitern des DRK werden die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie Moderna verabreicht – die Wahl besteht. Bei Johnson & Johnson reicht eine Gabe aus, wobei dieser Impfstoff nur an Personen ab 60 Jahren verimpft werden darf. Bei den Impfstoffen von BioNTech ist nach drei Wochen sowie von Moderna nach vier Wochen eine zweite Impfung notwendig. Ein vollständiger Impfschutz besteht nach weiteren 14 Tagen.
Die Zweitimpfungen können je nach Impfabstand wieder in den Vereinsräumen, über den Haus- oder Facharzt oder an einem anderen Impfstandort erfolgen. Informationen zu den mobilen Impfaktionen werden auf der Internetseite www.dresden.de/corona veröffentlicht. In den Räumen von SPIKE Dresden e.V. ist das mobile Impfteam dann wieder am 15. und 18. November zwischen 13 und 18 Uhr vor Ort.
Bei der Impfaktion im SPIKE e.V. werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die Auffrischungsimpfung angeboten. Auffrischungsimpfungen bei immunsupprimierten Personen sind leider nicht möglich. In diesen Fällen sollten die Hausärzte direkt konsultiert werden. Die Impfung ist kostenfrei. Mitzubringen sind die Krankenversicherungs-Chipkarte oder der Ausweis bzw. Pass sowie der Impfausweis (falls vorhanden). Bei Jugendlichen unter 16 ist die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person und die Einverständniserklärung der weiteren sorgeberechtigten Person erforderlich. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, benötigen nur die Einverständniserklärung. Die Sorgeberechtigten müssen nicht anwesend sein.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Dresden unter: wwww.dresden.de/corona
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