Impfaktion in der Alten Feuerwache Loschwitz

Impfaktion in der Alten Feuerwache Loschwitz
Kostenlos geimpft wird auch in der Alten Feuerwache Loschwitz. // Foto: Pixabay

Von Dienstag, 26. Oktober, bis Sonnabend, 30. Oktober haben Sie die Möglichkeit, sich in der Alten Feuerwache Loschwitz gegen Corona impfen zu lassen.

Erwachsene, aber auch Jugendliche und Kinder über zwölf Jahren können täglich von 9 bis 15 Uhr ohne Anmeldung kommen. „Mit diesem Angebot in Loschwitz wollen wir auch die Bürgerinnen und Bürger erreichen, die nicht im Stadtzentrum leben“, so der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Frank Bauer. Der Kunst- und Kulturverein e. V. der Alten Feuerwache stellt dafür seine Räumlichkeiten zur Verfügung.

In Anwesenheit von Ärzten und Mitarbeitern des DRK werden die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie Moderna verabreicht – die Wahl besteht. Bei Johnson & Johnson reicht eine Gabe aus, wobei dieser Impfstoff nur an Personen ab 60 Jahren verimpft werden darf. Bei den Impfstoffen von BioNTech ist nach drei Wochen sowie von Moderna nach vier Wochen eine zweite Impfung notwendig. Ein vollständiger Impfschutz besteht nach weiteren 14 Tagen. Die Zweitimpfungen können über den Haus- oder Facharzt oder an einem anderen Impfstandort erfolgen. Informationen zu den mobilen Impfaktionen werden auf www.dresden.de/corona veröffentlicht.

Bei der Impfaktion in der Alten Feuerwache werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die Auffrischungsimpfung angeboten. Auffrischungsimpfungen bei immunsupprimierten Personen sind leider nicht möglich. In diesen Fällen sollten die Hausärzte direkt konsultiert werden. Die Impfung ist kostenfrei. Mitzubringen sind die Krankenversicherungs-Chipkarte oder der Ausweis bzw. Pass sowie der Impfausweis (falls vorhanden). Bei Jugendlichen unter 16 ist die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person und die Einverständniserklärung der weiteren sorgeberechtigten Person erforderlich. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, benötigen nur die Einverständniserklärung. Die Sorgeberechtigten müssen nicht anwesend sein.

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  1. Weitere Impfaktion im Gesundheitsamt

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