102 Vorranggebiete für neue Windkraftanlagen in der Region sind jenem Plan verankert, der für reichlich Diskussionsstoff sorgen wird. Oder besser: Sorgen muss, denn es geht um neue Standorte für Windräder in den Kreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie in Dresden. Hier liegen drei Gebiete, die zusammen 162 Hektar umfassen: In der Dresdner Heide nahe der Hofemühle (80 ha), im Landschaftsschutzgebiet am Triebenberg im Schönfelder Hochland (50 ha) und in Rossendorf am Helmholtz-Zentrum (33 ha).
Warum gibt es diesen Plan und was passiert, wenn er nicht zustande käme?
Ein Bundesgesetz verpflichtet Sachsen dazu, bis Ende 2027 mindestens 1,3 Prozent der Regionsfläche für Windenergie auszuweisen – als Zwischenziel auf dem Weg zu zwei Prozent bis 2032. Das heißt, es geht am Ende um 4.470 Hektar Fläche, auf der möglicherweise Strom aus Wind erzeugt werden soll.
Deshalb muss sich der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge jetzt anschauen, wo diese Flächen überhaupt zur Verfügung stehen könnten. Das Problem: Die Planungsregion ist die kleinste in Sachsen, hat aber mit einer Million Einwohnern die höchste Siedlungsdichte. Sollten also einige der jetzt vorgeschlagenen Vorrangflächen aus dem Plan fliegen, müssen neue Gebiete gesucht werden, um auf die 1,3 Prozent Fläche zu kommen. So schreibt es der Bund vor. Allerdings scheiden viele Fläche ohnehin wegen Natur- und Artenschutz oder wegen fehlender Abstände zu Wohngebieten aus.
Was passiert, wenn der jetzt angeschobene Prozess bis Ende 2027 nicht zu einem rechtlich verbindlichen Regionalplan führt? Das erklärt Landrat Ralf Hänsel, der auch Vorsitzender der Verbandsversammlung ist, in etwa so: „Scheitert der Prozess bis Ende 2027, verliert der Planungsverband jede Steuerungsmöglichkeit. Windkraftbetreiber könnten dann im gesamten Außenbereich ohne regionale Planung bauen – überall dort, wo Grundstückseigentümer zustimmen und Flächen verkaufen“.
Können die Bürger mitreden?
Der Regionalplan ist noch nicht beschlossen. Der Entwurf ist erst einmal nur für das öffentliche Beteiligungsverfahren freigegeben. Das startet in neun Wochen: Vom 7. Mai bis 6. Juli können Bürger, Gemeinden und Vereine ihre Einwände erheben. Begleitend dazu stellt der Planungsverband seinen Plan in gut dreistündigen Veranstaltungen in Meißen, Großenhain, Dippoldiswalde, Neustadt, Dresden und Riesa vor, auch eine Online-Veranstaltung soll es dazu geben (Termine werden noch veröffentlicht).
Bis Anfang 2027 werden dann alle Stellungnahmen ausgewertet und der Plan bei Bedarf überarbeitet. Der finale Beschluss soll im Dezember 2027 fallen.
Es regt sich längt Widerspruch
Stadtrat Holger Zastrow hat bereits eine Petition unter der Überschrift „Keine Windräder in der Dresdner Heide und im Hochland – Heimat schützen!“ gestartet. Dort ist u.a. zu lesen, dass „es dann möglich wäre, auf diesen Flächen Windräder deutlich höher als der Dresdner Fernsehturm, der 225 Meter misst, zu bauen. Die Fundamente dieser Anlagen bestehen aus ca. 1500 Kubikmetern Beton und messen bis zu 30 Metern im Durchmesser.“ Und weiter heißt es „Der Dresdner Stadtrat hat deshalb bereits zweimal Beschlüsse gefasst, die eine Errichtung von Windrädern auf dem Gebiet der Landeshauptstadt untersagen. Diese Beschlüsse sind der Ausdruck von gelebter Demokratie“.
Fast 11.000 Menschen haben die Petition bereits unterschrieben. Ob es nützt, wird sich zeigen. Denn letztlich hat der Bund festgelegt, wie es mit den Erneuerbaren Energien weitergeht. Und weil dafür Flächen nötig sind, heißt es nun in Richtung der Kommunen: Schlagt uns Flächen vor, sonst bestimmen wir, so sich künftig Windräder drehen.
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