Neuer Tiefstand auf dem Bauherren-Barometer
Hohe Bau- und Materialpreise, steigende Zinsen an den Kapitalmärkten und große Unsicherheiten bei den Förderbedingungen: Aktuell sehen Verbraucherinnen und Verbraucher die Voraussetzungen für den Bau eines Eigenheims oder den Immobilienerwerb als denkbar schlecht an. Das zeigt der Stand des Bauherren-Barometers im Herbst 2022, mit dem der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) halbjährlich die Stimmung unter Immobilieninteressenten erhebt. Mit 25 von möglichen 100 Punkten hat es derzeit ein Allzeit-Tief erreicht. Laut BSB-Geschäftsführer Florian Becker wurde das politische Vorhaben, Bau und Erwerb von Wohneigentum anzukurbeln, in diesem Jahr klar verfehlt.
Jüngere träumen weiter von den eigenen vier Wänden
Zugleich hat der Traum vom Eigenheim nicht an Attraktivität verloren: Drei von vier jungen Erwachsenen in der Altersgruppe von 18 bis 29 Jahren hegen den Wunsch nach einer eigenen Immobilie. Mit zunehmendem Alter sinkt dieser Wunsch: Bei den 30- bis 39-Jährigen auf knapp 50 Prozent, das sind 10 Prozent weniger als noch im Februar 2022. Zwischen 40 und 49 Jahren sind nur noch 38 Prozent an Wohneigentum interessiert – ein Minus von 15 Prozent gegenüber dem Februar. Das größte Hindernis stellen die hohen Finanzierungskosten dar. Die Gruppe derer, welche die Finanzierungsbedingungen als gut einschätzen, ist gegenüber der letzten Erhebung auf nahezu ein Drittel gesunken.
Bauwillige müssen genau rechnen und kritisch vergleichen
Wer seine Hauswünsche aktuell verwirklichen will, der muss sehr genau hinsehen. „Es lohnt sich sowohl bei den Bauangeboten als auch bei den Finanzierungen, verschiedene Angebote kritisch zu vergleichen“, sagt Erik Stange, Pressesprecher des BSB. Auch die Vertragsbedingungen, die Bau- und Leistungsbeschreibung und die Zahlungspläne müssen genau unter die Lupe genommen werden, am besten gemeinsam mit einem unabhängigen Bausachverständigen. Bundesweite Berateradressen und viele nützliche Infos für Bau- und Immobilienkaufwillige gibt es online. „Hinter unvollständigen Angaben zu der Bauleistung können sich Kostenfallen verbergen“, warnt Stange. Als Beispiel nennt er „bauseitig zu erbringende“ Erschließungskosten für ein Grundstück oder nicht genau beschriebene Ausstattungen bei der Haustechnik oder dem Innenausbau.
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