Der Bundesrat hat dem Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Damit kann die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Wohngeld, Heizkostenzuschlag, Klimakomponente
Bemessungsgrundlage des Wohngelds war bislang nur die Bruttokaltmiete, Heizkosten wurden nicht berücksichtigt. Das ändert sich mit dem dauerhaften Zuschlag. Mehr Wohngeld gibt es auch, wenn die Wohnkosten aufgrund energetischer Gebäudesanierung steigen. Durch die neue Wohngeldformel soll der Wohngeldbetrag von durchschnittlich 180 auf rund 370 Euro pro Monat steigen.
Stadt rechnet mit etwa 60.000 Anträgen
Mit dem Wohngeld Plus erhalten deutlich mehr Menschen mit geringem Einkommen ein höheres Wohngeld. Aktuell beziehen rund 6.000 Haushalte in Dresden Wohngeld. Laut Prognosen des Bundes wird sich die Anzahl der Wohngeldberechtigten verdreifachen. In der Dresdner Wohngeldstelle gehen jährlich im Schnitt etwa 21.000 Anträge auf Wohngeld ein. Im kommenden Jahr könnten es etwa 60.000 Anträge sein.
Stadtverwaltung stockt Personal auf
Rund 90 Mitarbeitende benötigt die Verwaltung zusätzlich, um die Wohngeldreform zu stemmen. Die Personalakquise läuft aktuell auf Hochtouren. Die ersten neuen Mitarbeiter beziehen Anfang Dezember ihre Büroarbeitsplätze im Verwaltungsgebäude, Junghansstraße 2.
Digitalisierung und Online-Antrag
Für die Bearbeitung des reformierten Wohngelds muss das digitale Wohngeldprogramm DiWo zum 1. Januar 2023 angepasst werden. In Sachsen übernimmt das der Zweckverband KISA Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen zentral für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landeshauptstadt Dresden möchte in diesem Schritt auch die Möglichkeit für einen Online-Antrag schaffen.
Auszahlung höherer Leistungen im Januar ungewiss
Die technische Umsetzung der Wohngeldreform wird noch einige Zeit in Anspruch nimmt. Die Stadtverwaltung rechnet aktuell damit, dass das erhöhte Wohngeld sowie der zweite Heizkostenzuschuss nicht vor Ende Februar 2023 ausgezahlt wird. Bisher dauerte durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrags in der Wohngeldstelle knapp drei Monate.
Informationen im Internet und am Telefon
Das Sozialamt bündelt alle Informationen rund ums Wohngeld auf der Internetseite www.dresden.de/wohngeld. Ein Erklärfilm informiert, wer Anspruch auf Wohngeld hat. Es gibt hier auch einen digitalen Wohngeldrechner.
Zusätzlich richtet das Sozialamt ab Donnerstag, 1. Dezember 2022, eine Wohngeld-Hotline unter 0351/488-1301 ein. Besetzt ist sie dienstags von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.
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