Die 4. Runde beim Führerschein-Pflichtumtausch geht ins Finale. Bis 19. Januar 2025 müssen alle Personen der Geburtsjahrgänge 1971 oder später, die noch einen Papierführerschein besitzen, diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Die Zeit der rosa „Fleppen“ geht endgültig zu Ende. Wer 1971 oder später geboren ist, muss sich in den nächsten Wochen vom Papierführerschein verabschieden. Bis 19. Januar 2025 muss der Umtausch erfolgt sein.
Weil es bekanntlich auf den letzten Metern eng wird, rät die Fahrerlaubnisbehörde im Dresdner Ordnungsamt schon jetzt dazu, den entsprechenden Antrag einzureichen.
Und so geht’s
Die Antragstellung für den Führerscheinumtausch kann in der Regel per Post erfolgen. Benötigt wird ein aktuelles Passbild, außerdem Kopien von Personalausweis oder Reisepass und vom bisherigen Führerschein (Vorder- und Rückseite). Das Antragsformular wird unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch heruntergeladen, ausgefüllt und mit Unterschrift und den ergänzenden Unterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Was kostet das?
Ist der Antrag bearbeitet, schickt die Behörde einen Gebührenbescheid über 25.30 Euro sowie die Information, ab wann der neue EU-Kartenführerschein in der Fahrerlaubnisbehörde Hauboldstraße 7 abgeholt werden kann. Das muss auf jeden Fall persönlich erfolgen, weil bei der Gelegenheit der alte Führerschein eingezogen bzw. ungültig gemacht wird.
Kann der neue Schein persönlich beantragt werden?
Ja, eine persönliche Beantragung in der Behörde ist möglich, aber nur nach Terminvereinbarung. Termine können online unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch gebucht oder telefonisch unter 0351 4888099 vereinbart werden.
Der nächste Tausch steht dann erst wieder in 15 Jahren an, denn so lange ist der neue der EU-Kartenführerschein befristet.
Warum ist der Umtausch nötig?
Mit der Umtauschpflicht wird eine Vorgabe der Europäischen Union umgesetzt. Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Der begonnene Umtausch ist nach verschiedenen Fristen gestaffelt, um lange Wartezeiten und eine Behördenüberlastung zu vermeiden. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 waren 2022 zuerst dran, es folgten die 1959 bis 1964 Geborenen bis zum Jahresanfang 2023, dann die 1965 bis 1970 Geborenen bis zum Jahresanfang 2024 und nun eben bis zum 19. Januar 2025 die 1971 oder später Geborenen. Für vor 1953 Geborene gilt der 19. Januar 2033.
In Dresden wurden seit Beginn des Pflichtumtauschs 2021 insgesamt bisher rund 42.300 Führerscheine gegen einen EU-Kartenführerschein ausgewechselt.
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