Als Auszubildende verbringt Laura den ganzen Tag bei der Arbeit. Nach 18 Uhr bleibt Zeit für Freunde und Sport. Das Gehalt erlaubt der 18-Jährigen keine großen Sprünge, die Mitgliedschaft in einem Verein oder Fitnessstudio steht trotzdem ganz oben auf ihrer Wunschliste. Das ist oft nicht billig, da nimmt sie den Vertrag vor der Unterschrift lieber genau unter die Lupe.
Sportspaß im Verein
Yoga, Faszien-Training, Badminton oder Krafttraining – das Angebot eines städtischen Sportvereins ist riesig. Dabei halten sich die Kosten im Rahmen: Erwachsene zahlen je nach
Vereinsgröße und Angebot zwischen 15 und 25 Euro monatlich, Auszubildende rund ein Drittel weniger. Die einmalige Aufnahmegebühr ist etwa so hoch wie ein Monatsbeitrag.
Meist wählen die Sportler, ob sie die Beiträge monatlich oder quartalsweise vom Konto abbuchen lassen. Manche Vereine ziehen das Geld für ein Halbjahr im Voraus ein.
Wenn Laura keine Lust mehr hat auf Sport, kann sie den Vertrag wieder kündigen. Möglich ist der Austritt zum Beispiel zum 30.6. und 31.12. eines Jahres. Das Kündigungsschreiben muss spätestens einen Monat vorher bei der Geschäftsstelle vorliegen.
Wellness pur im Fitnessstudio
Wer ein Fitnessstudio aufsucht, bekommt mehr als ein riesiges Sportangebot serviert, eher ein RundumWohlfühlpaket für Körper und Seele. Servicepersonal, Bar, schicke Umkleiden, Sauna sowie Öffnungszeiten bis 23 Uhr oder länger lassen keine Wünsche offen. Das hat natürlich seinen Preis, und zwar zwischen 50 und 120 Euro monatlich. Für Laura gelten zum Glück die Studentenund Azubi-Tarife. Deutlich billiger kommt sie bei den „Discountern“ unter den Studios weg. Hier ist das Angebot kleiner, die Einrichtung etwas spartanischer, dafür sind die Studios rund um die Uhr geöffnet und mit einem Monatsbeitrag von 20 Euro vergleichsweise preiswert.
Vorsicht: heikle Vertragsklauseln
Lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen lassen Laura schnell mal in einem Vertrag „feststecken“. Am besten liest sie sich vor der Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), also das „Kleingedruckte“, genau durch. Die meisten Fitness-Verträge werden für eine feste Dauer abgeschlossen, üblich ist eine Erstlaufzeit von 24 Monaten. Je länger, desto niedriger fällt der Monatsbeitrag aus. Wenn Laura vergisst, rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich der
Vertrag automatisch – maximal ein Jahr ist erlaubt. Selbst wenn Laura nicht mehr ins Studio geht, muss sie die Beiträge bis zum Ende dieser Laufzeit zahlen. Früher kündigen kann sie nur, wenn sie ernsthaft krank wird. Dann legt sie zu ihrem Schreiben ein ärztliches Attest vor. Schwieriger wird es, falls Laura umzieht. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2016 entschieden, dass ein Wohnortwechsel grundsätzlich kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist. Nur Mut! Vielleicht führt ein Gespräch mit den Studiobetreibern zu einer guten Lösung.
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. –
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