Ab Montag gilt die neue Corona-Verordnung für ganz Sachsen. In Dresden werden die Maßnahmen bereits am Samstag verschärft.
Dresden hat laut Robert Koch-Institut fünf Tage in Folge mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern zu verzeichnen. Laut der aktuellen Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden greifen somit ab Sonnabend, 12. Dezember, folgende Maßnahmen:
Das Verlassen des Hauses ist ohne triftige Gründe untersagt. Triftige Gründe sind unter anderem:
- Gefahr für Leib und Leben
- Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Schule, Kita, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
- Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften,
- hilfsbedürftigen Menschen oder Kranken
- Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks
- Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
- Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine (zum Beispiel Notartermine, Bestattern)
- Besuch von Kirchen und Orten der Religionsausübungen
- Versorgung von Tieren
- Besorgungen des täglichen Bedarfs
- Lieferverkehr, Brief- und Versandhandel
- Fahrten von Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz
Zudem ist die Abgabe von alkoholischen Heißgetränken im gesamten Stadtgebiet verboten. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in gastronomischen Einrichtungen ist nur möglich, wenn die Bestellung vorher online oder telefonisch erfolgte oder Warteplätze mit Abstandsregelung und Hygienemaßnahmen gestaltet sind. Versammlungen werden auf maximal 200 Personen beschränkt.
Die Dresdner Allgemeinverfügung über die Anordnung von Schutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie gilt seit 2. Dezember. Sie ergänzt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 27. November 2020. Die Zahlen, die den Bestimmungen zu Grunde liegen, sind die des täglich veröffentlichten Lageberichts des Robert Koch-Institutes.
Ab Montag, den 14. Dezember 2020, tritt eine neue Corona-Schutzverordnung im Freistaat Sachsen in Kraft. Sofern die Corona-Schutzverordnung im Freistaat Sachsen landesweit einheitliche Regelungen schafft, wird die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden aufgehoben. Dies wird gesondert bekannt gemacht.
Weitere Informationen unter www.dresden.de/corona
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