Corona ist für den Immobilienmarkt und die Baubranche eine Herausforderung. Als vor anderthalb Jahren die ersten Maßnahmen eingeführt wurden, ging die Nachfrage nach Baugrundstücken vorerst zurück. Potenzielle Interessenten waren unsicher und wussten nicht, welche Auswirkungen die Pandemie auf den Hausbau haben könnte. Doch als immer mehr Menschen im Homeoffice arbeiten mussten, wandelte sich die Lage. Das Zuhause rückte noch mehr ins Blickfeld. Für viele wurde ein Eigenheim zum ultimativen Traum. Vor allem Paare und Familien wollten sich mit einem Haus absichern. Die Nachfrage begann wieder zu steigen und die Suche nach Bauland wurde schwieriger, besonders in den Ballungsräumen. Deshalb ist es sinnvoll, sich dabei professionelle Hilfe zu holen, beispielsweise die Marktkenntnisse erfahrener Immobilienmakler zu nutzen oder manchmal ist es auch keine schlechte Idee, mal direkt mit der Abteilung Konkursverwertungen in der eigenen Bank zu sprechen, denn eine Bank hat immer auch Objektrückläufe, die sie aber gern so schnell als möglich gern wieder veräußert wissen möchte.
Im vergangenen Jahr war der Bau in Deutschland eines der weiterhin florierenden Geschäfte. Dies lag vor allem auch daran, dass es für Handwerker kein Berufsverbot in den Lockdowns gab. Es mussten zwar gewisse Auflagen erfüllt und Hygienekonzepte erstellt werden, aber es konnte gebaut werden. Allerdings haben Bauherren zunehmend mit Preissteigerungen und Lieferengpässen zu kämpfen. In der Baubranche gibt es beispielsweise seit einiger Zeit eine Holzknappheit, die zu rasanten Preisanstiegen und Verzögerungen geführt hat. Schuld daran sind ausländische Firmen, die den europäischen Markt leer gekauft haben. Zu den Leidtragenden zählen die deutschen Bauherren. Betroffen waren und sind auch Massiv- und Fertighäuser. Das alles hat zu einer Verteuerung des Hausbaus im Allgemeinen geführt. Zudem waren keine Besichtigungen von Musterhäusern in den Fertighauswelten möglich. Alles musste virtuell stattfinden. Trotzdem gilt das Eigenheim weiterhin als eine der stabilsten Wertanlagen überhaupt.
Nebenkosten im Blick behalten
Experten raten bei Verzögerungen dem Bauherrn dazu, den Anbieter zu kontaktieren, um mit ihm gemeinsam eine Lösung zu finden. Ist das Haus fast fertig, lassen sich alternative Materialien nutzten. Bei Lieferengpässen für Fliesen etwa, könnten sich Bauherren stattdessen für Lagerware entscheiden. Kommt es dadurch zu Qualitätseinbußen, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Alle Leistungsänderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Wenn der Hausbau gerade begonnen hat, ist es sinnvoller, mit dem Bauanbieter einen Alternativtermin zu finden und den Umzugstermin zu verschieben. Dadurch hat der Bauherr mehr Planungssicherheit und kündigt eventuell seinen Mietvertrag nicht voreilig.
Generell ist eine sorgfältige Finanzplanung entscheidend. Nebenkosten werden dabei allzu oft übersehen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man die wichtigsten Nebenkosten beim Grundstückserwerb kennen und einkalkulieren. Der Kaufvertrag wird von einem Notar aufgesetzt und beurkundet. Dieser veranlasst auch die Eintragung in das Grundbuch, das vom Grundbuchamt oder dem Amtsgericht verwaltet wird. Feste Kostensätze gibt es bei Notar und Grundbuchamt nicht, die Höhe der Rechnung richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises. Als Faustregel gilt, dass Käufer für Notar und Grundbucheintragung circa 1,5 Prozent des Kaufpreises einplanen sollten. Sobald der Kauf getätigt ist, folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 (wie in Sachsen) und 6,5 Prozent und wird auf den Gesamtkaufpreis fällig, also auf das Grundstück sowie gegebenenfalls das darauf vorhandene Gebäude. Dies ist gerade für Bauträgerkunden wichtig, denn sie müssen durch den Erwerb einer kompletten Immobilie bei diesen Nebenkosten besonders tief in die Tasche greifen.
Begrenzte Gestaltungsfreiheit
Die meisten zum Verkauf stehenden Grundstücke werden von Immobilienmaklern angeboten. Diese erheben für die Grundstücksvermittlung eine Gebühr / eine Provision. Deren Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis und kann variieren. Seit dem 23. Dezember 2020 muss in Deutschland per Gesetz die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden. Käufer sollten mit Provisionskosten in Höhe von 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer rechnen. Die Höhe der Maklergebühr ist aber trotz dieser neuen Regelung Verhandlungssache und hängt auch von Vertragsmodalitäten der Dresdner Immobilienmakler ab. Eine Vereinbarung darüber sollte deshalb vor dem Kauf unbedingt schriftlich festgelegt werden. Sind diese Nebenkosten einkalkuliert, ist mit einer realistischen Kostenplanung der Grundstein für den Hausbau gelegt.
In der Regel haben Bauherren nur eine begrenzte Gestaltungsfreiheit für ihr Projekt. Neben der jeweiligen Landesbauordnung ist auch das Bauplanungsrecht ausschlaggebend bei der Konstruktion des neuen Hauses. In der Regel gibt ein gemeindeinterner Flächennutzungsplan Auskunft über die städtebauliche Entwicklung des Ortes. Der Bebauungsplan ist noch exakter: Hier wird für jede Parzelle genau bestimmt, welche Bauvorschriften und -voraussetzungen zu erfüllen sind. Sinn und Zweck ist die Wahrung eines einheitlichen Siedlungscharakters, aber auch der Schutz von Einzelinteressen. Niemand möchte plötzlich einen mehrstöckigen Wohnturm in der Nachbarschaft haben, der möglicherweise das eigene Grundstück auch noch verschattet und die Aussicht ruiniert. Welche Detailgenauigkeit der Bebauungsplan aufweist und welche Bauvorschriften dementsprechend aus ihm abgeleitet werden können, ist je nach Bundesland und Gemeinde verschieden. Bei der Bewertung, ob der Neubau in eine Gegend passt oder nicht, kommt es auf den Gesamteindruck an. Bauherren sollten sich an die Vorschriften halten, ansonsten kann ihnen Ärger drohen, schlimmstenfalls sogar ein Rückbau. Eine Baulichkeit sollte sich in ihren Dimensionen an die Umgebung anpassen, befand auch das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen: 3 K 1142/18). Im konkreten Fall hatte die Aufsichtsbehörde ein Projekt abgelehnt, weil es in Firsthöhe und Fläche nicht zur restlichen Bebauung passte. Das Gericht sah es ebenso und wollte auch keine Ausnahme genehmigen.
Co. Fie.
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