Schaufenster Dresden

Corona: Diese Regeln gelten in Sachsen

Die aktuelle Corona-Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 30. November. Wann muss ein Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden? in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bussen, Bahnen, Taxis & an Haltestellen) in Supermärkten, Geschäften und auf deren Parkplätzen in Fußgängerzonen in