Nach amtlicher Feststellung von Amerikanischer Faulbrut in Dresden-Neustadt wurde auf der Grundlage der Bienenseuchen-Verordnung vom 3.11.2004 (BGBl. I, S. 2738) ein Sperrbezirk gemäß § 10 dieser VO gebildet. Der Sperrbezirk umfasst folgendes Gebiet der Landeshauptstadt