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Corona-Schnelltests: Testkonzept online abrufbar

Nach der geltenden Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums können medizinische Einrichtungen sogenannte PoC-Antigen-Tests als Schnelltests beziehen. Voraussetzung dafür ist ein vom Gesundheitsamt bestätigtes Testkonzept. Dieses Testkonzept ist auf www.dresden.de/corona als online ausfüllbares Dokument abrufbar. Ein Testkonzept ist