„Dresden (dpa/sn) – Im juristischen Streit mit der AfD will die Linksfraktion im Sächsischen Landtag eine Gerichtsentscheidung anfechten. Wie Die Linken am Mittwoch bekanntgaben, hatte das Dresdner Landgericht der Linksfraktion am gleichen Tag per einstweiliger Verfügung untersagt, einen Flyer zu ihrem Gesetzentwurf für mehr direkte Demokratie weiter zu verteilen. Die Linken hatten darin CDU, SPD und der AfD vorgehalten, gegen mehr Volksentscheide zu sein, weil die drei Parteien gegen einen gemeinsam von Grünen und Linken eingebrachten Gesetzentwurf stimmten. Die AfD hatte nach eigener Aussage aber so votiert, weil sie einen eigenen Gesetzentwurf für mehr direkte Demokratie vorgelegt hatte.
«Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden es genau prüfen. Klar ist: Wir finden uns nicht damit ab, dass die AfD-Fraktion offenbar einen Präzedenzfall schaffen will, um politischen Mitbewerbern einen Maulkorb zu verpassen», erklärte die Fraktion. Der Streit betreffe im Kern die verfassungsmäßigen Rechte von Parlamentsfraktionen: «Deshalb werden wir die Entscheidung des Landgerichts anfechten.» Es sei legal und legitim, die Öffentlichkeit über das Schicksal parlamentarischer Vorstöße zu informieren und dabei das Abstimmungsverhalten anderer Fraktionen zu bewerten.“
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