Nahezu die gleichen Rechte wie Eigentümer

Bauen auf geborgtem Land Foto: Thessa Wolf
Bauen auf geborgtem Land Foto: Thessa Wolf

Die Schaffung von mehr Wohnraum steht aktuell ganz weit oben auf der politischen und medialen Agenda. Um nicht zu viele Grundstücke verkaufen zu müssen, diskutieren Städte und Gemeinden auch über die Ausgabe neuer Erbbaurechte.
Langfristige

Einnahmen sichern

Allerdings geraten dabei die Begriffe oft durcheinander: Noch immer wird Erbaurecht häufig mit Erbpacht gleichgesetzt – was falsch ist. Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. erklärt den Unterschied: „Das deutsche Erbbaurechtsgesetz gilt seit 1919. Es ermöglicht die Trennung zwischen dem Eigentum an einem Grundstück und dem Eigentum an der darauf stehenden Immobilie.“ Wer also ein Erbbaurecht erwerbe, kaufe kein Grundstück, sondern das Recht, das Grundstück wie sein eigenes zu nutzen und darauf zu bauen. Eigentümer des Gebäudes ist dann der Erbbaurechtsnehmer. Für dieses Recht bezahlt er einen Erbbauzins. Der Vorteil für den Erbbaurechtsgeber ist, dass er das Grundstück behält und sich langfristige Einnahmen sichert. Der Vorteil für den Erbbaurechtsnehmer besteht darin, dass er sich das Geld für den Grundstückskauf spart. „Für viele Privatpersonen macht dies den Traum von den eigenen vier Wänden überhaupt erst finanzierbar“, heißt es vom Verein. Die Verträge laufen lang – meist 60 bis 99 Jahre – und Erbbaurechtsnehmer haben nahezu dieselben Rechte wie Grundstückseigentümer. Die Erbpacht hingegen, eine Form des mittelalterlichen Lehnswesens, ist in Deutschland gesetzlich verboten. Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Erbbaurecht als gutes Instrument der langfristigen Stadtplanung zu fördern. (dawo)

www.erbbaurechtsverband.de

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